Variable Auswertung


Fragebogenfelder


Allgemeine Angaben Hier ist die Zahl der Bibliotheksstandorte (einschließlich Hauptbibliothek/Zentrale) mit eigenem Benutzungsbereich anzugeben, deren Erwerbungs- und Personalmittel gemeinsam mit der Hauptbibliothek/Zentrale ausgewiesen und verwaltet werden (ausgenommen sind reine Magazinstandorte). Enthält dieser Fragebogen nur die Daten der Hauptbibliothek/Zentrale, so ist hier die Anzahl mit "1" anzugeben. Hier ist die Zahl der an der Hochschule während des im Berichtsjahr beginnenden Wintersemester eingeschriebenen Studierenden anzugeben. Hier ist die Zahl der Stellen (Vollzeitäquivalente) des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschule zum Ende des Berichtszeitraums anzugeben. Stellen (Personal) die über Drittmittel finanziert werden, sind nicht zu erfassen. Jede eingetragene Person/Institution ist nur einmal zu zählen und nur dann, wenn sie aus der Bibliothek tatsächlich im Berichtsjahr entliehen hat. Hier ist die Zahl der Nutzer anzugeben, für die ein Bibliothekskonto angelegt ist, unabhängig davon, ob dies automatisiert oder durch eine aktive Anmeldung angelegt wurde. Hier ist die Zahl der an der Hochschule während des im Berichtsjahr beginnenden Wintersemester eingeschriebenen Studierenden anzugeben, für die ein Bibliothekskonto angelegt ist, unabhängig davon, ob dies automatisiert oder durch eine aktive Anmeldung angelegt wurde. Hier ist die Zahl der Köpfe des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschule zum Ende des Berichtszeitraums anzugeben, für die ein Bibliothekskonto angelegt ist, unabhängig davon, ob dies automatisiert oder durch eine aktive Anmeldung angelegt wurde. Jede eingetragene Person/Institution für die ein Bibliothekskonto angelegt ist, ist nur einmal zu zählen, unabhängig davon, ob dies automatisiert oder durch eine aktive Anmeldung angelegt wurde. Bei mehreren Bibliotheksstandorten sind hier die Zahlen der Hauptbibliothek/Zentrale anzugeben. Bei fehlender Hauptbibliothek/Zentrale ist der Standort mit den meisten Öffnungstagen maßgeblich. Unter Regelöffnungszeit wird die normale Öffnungszeit der Hauptbibliothek/Zentrale verstanden - unabhängig davon, ob es im Berichtsjahr erweiterte oder reduzierte Öffnungszeiten gegeben hat. Bei fehlender Hauptbibliothek/Zentrale ist der Standort mit der längsten Öffnungszeit maßgeblich. Bei Änderungen der Öffnungszeiten im Berichtsjahr bitte vom Stand 31.12. ausgehen. Keine Erläuterung. Ausstellungen sind zeitlich befristete Zurschaustellungen von Objekten, für deren Organisation die Bibliothek verantwortlich oder mitverantwortlich zeichnet. Die Ausstellung kann auch außerhalb der Bibliotheksräume oder sogar des Bibliotheksortes erfolgen. Hier sind kulturelle Veranstaltungen (z.B. Lesungen, Vorträge) zu zählen, für die die Bibliothek verantwortlich oder mitverantwortlich zeichnet. Kulturelle Veranstaltungen können innerhalb oder außerhalb der Bibliotheksräume erfolgen. Gebäude, Einrichtung Hauptnutzfläche der durch die Bibliothek genutzten Räume innerhalb eines oder mehrerer Gebäude. Eingerechnet werden Nutzungsbereiche, Magazinbereiche, Bereiche der Medienbearbeitung und der Verwaltungsbereiche. Unter den Bereichen der Medienbearbeitung sind alle Arbeits- und Büroflächen zu verstehen, die der Auswahl, Bestellung, Zugangsbearbeitung, Erschließung, dem Binden und Beschriften/Beschildern von Medien sowie der Bestandserhaltung dienen. Hierzu gehören auch Büros, in denen Fachreferatsaufgaben versehen werden. Als Verwaltungsbereiche gelten Direktion und Bibliotheksverwaltung, Datenverarbeitung und soweit vorhanden Büros und Arbeitsflächen der technischen und betrieblichen Dienste, wie z.B. Hausmeisterräume, Post-, Foto- und Kopierstellen. Hier sind eingeschlossen Lese- und Arbeitsbereiche für Benutzer, Bereiche der Informationsvermittlung, Freihandstellflächen, Computerarbeitsbereiche, Büroflächen der Benutzungsmitarbeiter sowie Ausstellungsflächen. Gemäß DIN 2789. Geschlossene Magazinbereiche werden hier nicht eingerechnet. Als Magazinbereiche gelten alle primär zur geschlossenen Aufstellung von Bibliotheksmaterialien vorgesehenen Flächen. Freihandmagazine sind bei (12) enthalten. Anzahl der für Benutzer verfügbaren Arbeitsplätze am Ende des Berichtszeitraums. Anzahl der Benutzerarbeitsplätze, die mit PC oder Terminal ausgestattet sind (auch reine Katalogarbeitsplätze); dabei ist unerheblich, ob ein Internetzugang ermöglicht wird oder nicht. Bücher, Dissertationen, Zeitschriften und Zeitungen Bitte alle Materialien nur jeweils in einer Bestands-, Zugangs-, Abgangs- bzw. Ausgabenrubrik angeben! Die Angaben sollen entsprechend der jeweils definierten Zählung erfolgen. Der Begriff Buchbindereinheit bezeichnet die physische Einheit eines gedruckten Werkes, das durch buchbinderische oder andere Bearbeitung zu einer selbständigen Einheit zusammengefügt ist. Zeitschriftenhefte eines Jahrgangs, die nicht gebunden werden sollen, gelten zusammen als eine Buchbindereinheit. Zeitschriftenhefte, die gebunden werden sollen, werden erst nach dem Binden in Buchbindereinheiten gezählt. Hier sind auch gedruckte Dissertationen anzugeben, sowie alle gedruckten Fortsetzungen (Monographien in Serien, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie mehrbändige Werke). Bei Loseblattwerken zählt der angefangene Ordner (bzw. Mappe oder Kasten) als Einheit. Bei Lieferungswerken zählt erst der fertige Band als Buchbindereinheit. Hier sind auch Inkunabeln und gebundene gedruckte Rara mitzuzählen! Beilagen (z.B. Karten, CD-ROM) werden nicht als separate Bestandseinheiten gezählt. Medienkombinationen, die einen gemeinsamen übergeordneten Titel haben, bei denen es sich nicht um eine Beilage zum Buch oder eine Heftbeilage zum Datenträger handelt, werden unter (74) erfasst. Hochschulschriften (Dissertationen und andere Qualifikationsschriften) und Bestände der Lehrbuchsammlung werden hier eingerechnet. Keine Erläuterung. Hier werden alle Medieneinheiten gezählt, die - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Bestand ausgesondert werden. Als Aussonderung können z.B. gelten: Abgabe an andere Institute, Makulatur, Verkäufe, längerer Verlust. Die Abgabe von Medien an eine Speicherbibliothek ohne Besitzübergabe zählt nicht als Aussonderung. Abgänge der Dissertationen und anderer Prüfungsarbeiten im Sinne von Hochschulschriften, der Lehrbuchsammlung sowie der Inkunabeln werden hier eingerechnet. Keine Erläuterung. Keine Erläuterung. Unter Rara sind seltene Drucke ab dem 16. Jahrhundert, Widmungsexemplare, Werke in kostbaren Einbänden und ähnliche Sonderbestände zu verstehen. Hier sollen nur die gesondert (in der Regel unter eigenen Signaturen) aufgestellten Rarabestände gezählt werden. Sonstige Druckwerke Hier sind alle sonstigen gedruckten Materialien zu zählen. Hierzu gehören u.a. Karten und Pläne, Noten, Einblattmaterialien, Patente und Normen. Zu den Karten gehören auch Panoramakarten, Luftbildpläne, Baupläne und technische Zeichnungen. Diese werden nach Blättern gezählt. Die Noten werden nach physische Einheiten gezählt. Physische Einheiten sind die durch buchbinderische oder andere Bearbeitung zu selbständigen Einheiten zusammengefügten Noten, Teile oder Stimmen. Noten, die aus lose zusammengefügten Einzelblättern oder Stimmen bestehen, zählen jeweils als eine physische Einheit. Dasselbe gilt für Notenhefte oder -bände, die lose Stimmen als Beilage haben. Unter Einblattmaterialien sind die als Sonderbestände aufgestellten Einblattdrucke, Flugblätter, Druckgraphiken und Zeichnungen, Porträts, Exlibris, Plakate, Buchumschläge und ähnliche Materialien zu verstehen. Sie sind nach physischen Einheiten zu zählen. Zu den Patenten gehören Offenlegungs-, Auslege- und Patentschriften, wobei jedes Stück einzeln zu zählen ist. Patente in Mikroform sind bei Mikromaterialien zu zählen. Patente werden nach physischen Einheiten gezählt. Zu den Normen gehören Normblätter, Beiblätter, Auswahlblätter, Vornormen, Normentwürfe und Übersetzungen von Normen, wobei jedes Stück einzeln zu zählen ist. Keine Erläuterung. Hier werden alle Medieneinheiten gezählt, die - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Bestand ausgesondert werden. Als Aussonderung können z.B. gelten: Abgabe an andere Institute, Makulatur, Verkäufe, längerer Verlust. Die Abgabe von Medien an eine Speicherbibliothek ohne Besitzübergabe zählt nicht als Aussonderung. Keine Erläuterung. Hierzu gehören auch Panoramakarten, Luftbildpläne, Baupläne und technische Zeichnungen. Atlanten sind bei (18) bis (21) zu zählen. Physische Einheiten sind die durch buchbinderische oder andere Bearbeitung zu selbständigen Einheiten zusammengefügten Noten, Teile oder Stimmen. Noten, die aus lose zusammengefügten Einzelblättern oder Stimmen bestehen, zählen jeweils als eine physische Einheit. Dasselbe gilt für Notenhefte oder -bände, die lose Stimmen als Beilage haben. Unter Einblattmaterialien sind die als Sonderbestände aufgestellten Einblattdrucke, Flugblätter, Druckgraphiken und Zeichnungen, Porträts, Exlibris, Plakate, Buchumschläge und ähnliche Materialien zu verstehen. Sie sind nach physischen Einheiten zu zählen. Hierzu gehören Offenlegungs-, Auslege- und Patentschriften, wobei jedes Stück einzeln zu zählen ist. Patente in Mikroform sind bei Mikromaterialien zu zählen. Hierzu gehören Normblätter, Beiblätter, Auswahlblätter, Vornormen, Normentwürfe und Übersetzungen von Normen, wobei jedes Stück einzeln zu zählen ist. Zusammenfassende Ausgaben mehrerer Normen werden bei (18)-(21) gezählt. Sonstige nicht-elektronische Materialien Hierzu gehören u.a. analoge AV-Materialen (Tonträger, Dias, Filme, Videomaterialien), Mikromaterialien, Kunstdrucke, Bilder und Bildpostkarten sowie Medienkombinationen. Zu den AV-Materialien gehören alle analogen Materialien, in denen Ton- und/oder Bildelemente überwiegen und für deren Nutzung eine besondere technische Ausrüstung erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Tonträger nach Einzelstücken, Dias nach Ausleiheinheiten sowie Filme und Videomaterialien nach physischen Einheiten. Digitale AV-Medien (z.B. Audio-CDs, Video-DVDs) werden bei den Digitalen Beständen (Abschnitt 8) gezählt. Zu den Mikromaterialien zählen auch Zeitschriften, Dissertationen und Patente in Mikroform. Diese werden in Einzelstücken gezählt. Keine Erläuterung. Hier werden alle Medieneinheiten gezählt, die - aus welchen Gründen auch immer - aus dem Bestand ausgesondert werden. Als Aussonderung können z.B. gelten: Abgabe an andere Institute, Makulatur, Verkäufe, längerer Verlust. Die Abgabe von Medien an eine Speicherbibliothek ohne Besitzübergabe zählt nicht als Aussonderung. Keine Erläuterung. Hier sind alle analogen Materialien anzugeben, in denen Ton- und/oder Bildelemente überwiegen und für deren Nutzung eine besondere technische Ausrüstung erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Tonträger nach Einzelstücken, Dias nach Ausleiheinheiten sowie Filme und Videomaterialien nach physischen Einheiten. Digitale AV-Medien (z.B. Audio-CDs, Video-DVDs) werden bei den Digitalen Beständen (Abschnitt 8) gezählt. Hier sind sämtliche Mikromaterialien anzugeben, auch Zeitschriften, Dissertationen und Patente in Mikroform. Hier sind sämtliche Bibliotheksmaterialien anzugeben, die nicht in die bisherigen Rubriken (18)-(70) bzw. die folgenden (78)-(102) einzuordnen sind. Gezählt werden physische Einheiten. Hierzu gehören auch Kunstdrucke, Bilder und Bildpostkarten nach Blättern sowie Medienkombinationen, die einen gemeinsamen übergeordneten Titel haben, bei denen es sich nicht um eine Beilage zum Buch oder eine Heftbeilage zum Datenträger handelt. Handschriften und Autographen Handschriften sind nach physischen Einheiten, d.h. nach Bänden, Faszikeln, Kapseln, Rollen etc. zu zählen. Hier werden neben Handschriften und Autographen auch die Texthandschriften und Musikhandschriften eingerechnet. Handschriftenfragmente und Urkunden sollen hier nur berücksichtigt werden, wenn sie in selbständigen Bestandsgruppen oder in gesonderten Behältnissen außerhalb der Handschriftenreihen aufbewahrt werden. Sie sind nach physischen Einheiten zu zählen. Keine Erläuterung. Hier werden alle Medieneinheiten die, aus welchen Gründen auch immer, aus dem Bestand ausgesondert werden gezählt. Als Aussonderung können z.B. gelten: Abgabe an andere Institute, Makulatur, Verkäufe, längerer Verlust. Die Abgabe von Medien an eine Speicherbibliothek ohne Besitzübergabe zählt nicht als Aussonderung. Keine Erläuterung. Abendländische, handgeschriebene Erzeugnisse in Buchform, zu zählen nach Bänden. Musikhandschriften und -autographen sind, da sie in der Regel gemeinsam verwaltet werden, in einer Zahl anzugeben. Sie werden nach physischen Einheiten, wenn erforderlich nach Erwerbungseinheiten (Zusammenfügungen von Stimmen u.a. Einzelstücken), gezählt. Unter Autographen sind eigenhändige Schrifterzeugnisse mäßigen Umfangs bekannter Persönlichkeiten zu verstehen. Sie sind nach physischen Einheiten d.h. nach Manuskripten, Konzepten, Briefen usw. zu zählen. In dieser Rubrik sind nur die in einer eigenen Bestandsgruppe aufbewahrten Einzelautographen zu berücksichtigen, nicht die in Nachlässen und anderen Beständen enthaltenen Autographen. Nachlässe Unter Nachlässen sind Komplexe von Manuskripten, Aufzeichnungen aller Art, Korrespondenzen, Lebensdokumenten und schriftlichen Sammelstücken eines Nachlassers zu verstehen. Auch Teilnachlässe und Sammlungen derartiger Materialien zu einer Persönlichkeit sind hier mitzuzählen. In dieser Rubrik sind außer den in der Nachlassreihe aufgestellten Nachlässen auch die in den Handschriften- und Autographenreihen enthaltenen Nachlässe anzugeben. Die Gesamtzahl soll derjenigen entsprechen, die an Kalliope - Verbundinformationssystem Nachlässe und Autographen bzw. an die Zentrale Datenbank Nachlässe in deutschen Archiven (Bundesarchiv) gemeldet wird. Digitale Bestände Hier sind sämtliche Datenbanken und digitalen Einzeldokumente anzugeben, die für das lokale Angebot erworben wurden und in lokale Nachweisinstrumente (Katalog, Hochschulbibliographien, Repositorien) eingebunden sind. Die frühere Untergliederung der digitalen Bestände nach ihrer Veröffentlichungsform "auf Trägermedium" (z.B. CD-ROM, DVD, Diskette) und "als Netzpublikation" entfällt. Die Erwerbung elektronischer Medien kann im Sinne dieser Statistik durch a) Kauf von Daten, b) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen eines lokalen, regionalen oder nationalen Lizenzvertrages, c) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. Pflichtexemplargesetz), d) Digitalisieren (unabhängig davon, ob eigen- oder fremddigitalisiert oder durch Fremdvergabe / externe Vergabe) e) gezieltes lokales Abspeichern unter Beachtung des Urheberrechts erfolgen. Neu: f) Open Access-Bestände des institutionellen Repositoriums sind hier mit zu erfassen. Zeitlich befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Als Datenbanken gelten Sammlungen und Zusammenstellungen von Daten, Fakten, bibliographischen Angaben und Texten, die unter einer gemeinsamen Oberfläche retrievalfähig angeboten werden; hierzu zählen auch Aggregatordatenbanken wie z.B. ABI/INFORM Global oder EBSCO Business Source Elite, in denen Zeitschriften verschiedener Verlage gebündelt sind und deren Titelfluktuation nicht vorhersehbar ist, und aggregierte Zeitschriftenangebote verschiedener Verlage mit überprüfbarem Publikationsplan wie z.B. JSTOR oder MUSE. Beide Formen werden als Datenbank hier gezählt und mit ihren Kosten in (113) bzw. (121) erfasst; gleichzeitig sind sie mit der Zahl ihrer Einzeltitel bei den Angaben zu laufend gehaltenen Zeitschriften unter Abschnitt 10 zu erfassen. Nicht zu zählen sind Zeitschriftenangebote eines Verlages (z.B. SpringerLink); diese sind nur mit der Zahl ihrer Einzeltitel bei den Angaben zu laufend gehaltenen Zeitschriften unter Abschnitt 10 zu erfassen. Ausgenommen sind von Bibliotheken erstellte Portale (z.B. Virtuelle Fachbibliotheken), als Datenbank gestaltete Link-Sammlungen oder elektronische Schulungsprogramme. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Sammelwerke (z.B. Normensammlungen, "Shakespeare's gesammelte Werke" auf CD-ROM) werden der Produktform entsprechend nur als Datenbank gezählt; enthaltene Werke werden nur dann zusätzlich als digitales Einzeldokument gezählt, wenn sie einzeln im Katalog nachgewiesen sind. Werden Einzeldokumente aus national lizenzierten Datenbanken (z.B. Early English Books Online / EEBO) mit Einzeltitelaufnahmen in eigenen Katalogen nachgewiesen, so können diese durch verhandlungsführenden und die Daten bereitstellenden Bibliotheken auch als digitale Einzeldokumente gezählt werden. Bei allen nachnutzenden Bibliotheken soll nur die Zählung als Datenbank erfolgen. Ein Einzeldokument im Sinne dieser Statistik (z.B. elektronische Dissertation, E-Book - auch temporär bereitgestellte E-Books -, digitales audiovisuelles Medium oder Multimedia-Dokument) ist eine inhaltlich geschlossene, digitale Informationseinheit. Gezählt werden sowohl laufend bezogene (abonnierte/lizenzierte) wie auch abgeschlossene (einmalig bezahlte) digitale Einzeldokumente. Digitale Einzeldokumente können durch die Bibliothek digitalisiert oder in digitaler Form einzeln für den Bestand erworben worden sein. Bestand, Zugang, Abgang und Ausgaben werden für digitale Einzeldokumente insgesamt nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern nur noch im Rahmen der Felder (110) bis (113) erfasst. Auch digitale Datenträger als Beilage zu Druckwerken ("Medienkombinationen") werden generell nicht mehr gezählt; Medienkombinationen, die einen gemeinsamen übergeordneten Titel haben, bei denen es sich nicht um eine Heftbeilage zum Datenträger handelt, werden bei (74) gezählt. Hier sind nur neu hinzugekommene elektronische Einzeldokumente und Datenbanken (Titel), nicht jedoch die Zugänge erweiterter Fassungen ("Updates") von bereits vorhandenen Titeln zu zählen. Bei den Ausgaben ist bei Vorliegen einer Mischfinanzierung (zentrale Förderung und eigene Mittel der Bibliothek) nur der Eigenanteil der Bibliothek zu berücksichtigen. Ausgaben können auch für Aktualisierungen elektronischer Bestände auftreten, die nicht als Zugang gezählt werden. Zu den Ausgaben gehören auch die Kosten für die Herstellung von Eigendigitalisaten unabhängig davon, ob sie in der Bibliothek selbst (nur die Sachkosten) oder im Rahmen von Outsourcing (Gesamtkosten, die in Rechnung gestellt werden) entstehen. Die Ausgaben für Aggregatordatenbanken sind nur hier und nicht unter Abschnitt 10 zu erfassen. Die Ausgaben für Article Process Charges (APCs) und Book Processing Charges (BPCs) sind ebenfalls hier mit zu erfassen. Gemeint sind z.B. Finanzierung von elektronischen Medien außerhalb des eigenen Bestandes, Ausgaben für Open-Access- Mitgliedschaften, Pledging für Open Access (z.B. Knowledge Unlatched). Kosten für die Digitalisierung von Fremdbeständen im Rahmen von Projekten sind mitzuzählen. Als E-Books gelten digitale Einzeldokumente, in denen durchsuchbarer Text vorherrscht und die analog zu einer gedruckten Monographie gesehen werden können. Als kommerziell vertriebene E-Books (auch temporär bereitgestellt) gelten solche, die über Verlage, Aggregatoren, Buchhandlungen usw. käuflich erworben/lizenziert werden können und zwar sowohl auf dem Weg des Einzeltitel- als auch des Paketkaufes. Bei den Ausgaben ist bei Vorliegen einer Mischfinanzierung (zentrale/konsortiale Förderung und eigene Mittel der Bibliothek) nur der Eigenanteil der Bibliothek zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Digitalisierung aus eigenem Bestand erfolgt oder nicht. Als digitale AV-Materialien gelten digitale Einzeldokumente, bei denen Ton- und/oder Bildelemente überwiegen und für deren Nutzung eine besondere technische Ausrüstung erforderlich ist. Hierzu zählen insbesondere Audio-CDs, Video-DVDs, digitale Multimedia-Dokumente, Mitschnitte u.ä. und digitalisierte Bilder. Die frühere Untergliederung der digitalen Bestände nach ihrer Veröffentlichungsform "auf Trägermedium" (z.B. CD-ROM, DVD, Diskette) und "als Netzpublikation" entfällt. Als Datenbanken gelten Sammlungen und Zusammenstellungen von Daten, Fakten, bibliographischen Angaben und Texten, die unter einer gemeinsamen Oberfläche retrievalfähig angeboten werden; hierzu zählen auch Aggregatordatenbanken wie z.B. ABI/INFORM Global oder EBSCO Business Source Elite, in denen Zeitschriften verschiedener Verlage gebündelt sind und deren Titelfluktuation nicht vorhersehbar ist. Aggregierte Zeitschriftenangebote verschiedener Verlage mit überprüfbarem Publikationsplan wie z.B. JSTOR oder MUSE werden als Datenbank hier gezählt und mit ihren Kosten in (113) bzw.(121) erfasst; gleichzeitig sind sie mit der Zahl ihrer Einzeltitel bei den Angaben zu laufend gehaltenen Zeitschriften unter Abschnitt 10 zu erfassen. Nicht zu zählen sind Zeitschriftenangebote eines Verlages (z.B. SpringerLink), diese sind nur mit der Zahl ihrer Einzeltitel und ihren Kosten bei den Angaben zu laufend gehaltenen Zeitschriften unter Abschnitt 10 zu erfassen. Ausgenommen sind von Bibliotheken erstellte Portale (z.B. Virtuelle Fachbibliotheken), als Datenbank gestaltete Link-Sammlungen oder elektronische Schulungsprogramme. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Bei den Ausgaben ist bei Vorliegen einer Mischfinanzierung (zentrale Förderung und eigene Mittel der Bibliothek) nur der Eigenanteil der Bibliothek zu berücksichtigen. Ausgaben können auch für Aktualisierungen elektronischer Bestände auftreten, die nicht als Zugang gezählt werden. Zu den Ausgaben gehören auch die Kosten für die Herstellung von Eigendigitalisaten unabhängig davon, ob sie in der Bibliothek selbst (nur die Sachkosten) oder im Rahmen von Outsourcing (Gesamtkosten, die in Rechnung gestellt werden) entstehen. Die Ausgaben für Aggregatordatenbanken sind nur hier und nicht unter Abschnitt 10 zu erfassen. Zeitschriften und Zeitungen in nicht-elektronischer Form Unter den Sammelbegriff Zeitschriften fallen hier: Zeitschriften, zeitschriftenartige Reihen und Zeitungen ohne Rücksicht auf ihre äußere Erscheinungsform. Als "laufend gehalten" wird eine Zeitschrift bezeichnet, wenn in absehbarer Zeit der Eingang weiterer Stücke (Hefte, Jahrgänge etc.) erwartet werden kann, bzw. wenn für den Bezug dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus ein Abonnement besteht. Abbestellte Abonnements sind nicht mehr als laufend gehalten zu erfassen. Ausgaben sind so zu berücksichtigen, wie sie anfallen: Bei Vorliegen einer Mischfinanzierung (zentrale Förderung und eigene Mittel der Bibliothek) ist nur der Eigenanteil der Bibliothek zu berücksichtigen. Für Zeitschriften mit kostenlosem elektronischem Zugriff sind Ausgaben nur im Feld (123) zu berücksichtigen. Bei prozentualem Aufschlag für die elektronische Nutzung ist nur dieser Aufschlag in den Feldern (131) bis (138) zu erfassen, sofern er auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist; dies gilt ebenso für die Kosten aus einem Konsortialvertrag. Werden zur elektronischen Form nur ausnahmsweise gedruckte Ausgaben (i.d.R. zu einem Sonderpreis, z.B. DDP) bezogen, sind nur diese Kosten im Feld (123) zu erfassen. Gezählt werden alle Kündigungen von Kaufabonnements im Berichtsjahr, auch wenn im Folgejahr noch (Nach-)Lieferungen zu erwarten sind. Zeitschriften und Zeitungen in elektronischer Form Hier sind alle Titel von elektronischen Zeitschriften bzw. zeitschriftenartigen Reihen bzw. Zeitungen zu zählen, wenn für die Nutzung dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus eine Nutzungslizenz (ggf. kostenlos zum Bezug eines gedruckten Exemplars)besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzung nur von Backfiles (z.B. bei Nationallizenzen, abbestellten Titeln, usw.), erst nach Ablauf eines Embargo-Zeitraumes (z.B. bei Aggregatordatenbanken) und/oder auf die aktuellen Ausgaben möglich ist. Die Erwerbung elektronischer Medien kann im Sinne dieser Statistik durch a) Kauf von Daten, b) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen eines lokalen, regionalen oder nationalen Lizenzvertrages, c) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen einer gesetzlichen Bestimmung (z.B. Pflichtexemplargesetz), d) Digitalisieren (unabhängig davon, ob im Haus digitalisiert oder durch Fremdvergabe / externe Vergabe. Die Anzahl der Eigendigitalisate muss lokal von der Bibliothek ermittelt und zu den von der EZB ausgegebenen Zahlen addiert werden.) e) oder gezieltes lokales Abspeichern unter Beachtung des Urheberrechts erfolgen. f) Open Access-Bestände des institutionellen Repositoriums sind hier mit zu erfassen. Eine Untergliederung der elektronischen Zeitschriften nach ihrer Veröffentlichungsform "auf Trägermedium" (z.B. CD-ROM, DVD, Diskette) und "als Netzpublikation" wird nicht vorgenommen. Ein Titel wird erst dann zum Bestand der Bibliothek gerechnet, wenn er auf eine der sechs o.g. Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wurde. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) oder "Additional Access" erworben wurde. Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Die bloße Aufnahme einer Quelle in einen lokalen Katalog oder ein anderes Verzeichnis (z.B. "grüne" Titel in der EZB) ohne Erwerb von Daten oder Zugangsrechten reicht als Bestandskriterium nicht aus. Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Die EZB stellt auf den Administrator-Seiten normierte Zahlen zu den lizenzierten (gelb bzw. gelb/rot geschalteten) Titeln zum Stichtag 1.1. bereit, diese müssen noch um diejenigen Titelzahlen ergänzt werden, die den unter c) bis f) genannten Arten der Erwerbung entsprechen. Hier sind nur [bezogen auf (131)] diejenigen Titel zu zählen, für die direkt oder indirekt (bei Parallelabonnements) Kosten entstehen oder in der Vergangenheit zu tragen waren. Gegenüber (131) entfallen hier - soweit Bibliotheken nicht aktiv die Erwerbung durchgeführt haben - die Titel aus den Nationallizenzen sowie kostenfreie Titel (EZB "grün"). Insbesondere entfallen somit die Zahlen aus Nationallizenzen, die sich nur auf Backfiles beziehen bzw. bei denen seitens der nutzenden Bibliotheken keine bestehenden Abonnements garantiert werden müssen. Ein Titel wird erst dann zum Bestand der Bibliothek gerechnet, wenn er auf eine der unter(131)genannten Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wurde. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) oder "Additional Access" erworben wurde. Zu zählen sind auch Titel aus DFG-geförderten nationalen Konsortien, bei denen für die bei den nutzenden Bibliotheken Arbeits- und Verwaltungsaufwand entsteht (z.B. durch die Garantie vorhandener Subskriptionen/Abonnements für die Vertragslaufzeit). Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Als "laufend gehalten" wird eine elektronische Zeitschrift bzw. zeitschriftenartige Reihe bzw. Zeitung bezeichnet, wenn für die Nutzung dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus eine Nutzungslizenz (ggf. kostenlos zum Bezug eines gedruckten Exemplars) für die aktuellen Ausgaben einer elektronischen Zeitschrift besteht. Abbestellte Abonnements sind nicht mehr als Bestand zu erfassen. Gegenüber (132) entfallen die Titel aus den Aggregatordatenbanken, auch wenn der Zugriff ohne Embargozeiten möglich ist. Ein Titel wird erst dann zum Bestand der Bibliothek gerechnet, wenn er auf eine der unter (131) genannten Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wurde. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) oder "Additional Access" erworben wurde. Zu zählen sind auch Titel aus DFG-geförderten nationalen Konsortien, bei denen für die bei den nutzenden Bibliotheken Arbeits- und Verwaltungsaufwand entsteht (z.B. durch die Garantie vorhandener Subskriptionen/Abonnements für die Vertragslaufzeit). Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Ausgaben [bezogen auf die in (133) gezählten Titel] sind so zu berücksichtigen, wie sie anfallen: Bei mischfinanzierten Konsortialverträgen (zentrale Förderung und eigene Mittel der Bibliothek) ist nur der Eigenanteil der Bibliothek zu berücksichtigen. Ausgaben für Aggregatordatenbanken sind nur bei (113)/(121) zu erfassen. Für Zeitschriften mit kostenlosem elektronischem Zugriff sind Ausgaben nur im Feld (123) zu berücksichtigen. Bei prozentualem Aufschlag für die elektronische Nutzung ist hier nur dieser Aufschlag zu erfassen, sofern er auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist; dies gilt ebenso für die Kosten aus einem Konsortialvertrag. Werden zur elektronischen Form ausnahmsweise gedruckte Ausgaben (i.d.R. zu einem Sonderpreis) bezogen, sind nur diese Kosten im Feld (123) zu erfassen. Zu den Ausgaben gehören auch die Kosten für die Herstellung von Eigendigitalisaten von Zeitschriften und Zeitungen unabhängig davon, ob sie in der Bibliothek selbst (nur die Sachkosten, Sponsoring Consortium for Open Access Publishing) oder im Rahmen von Outsourcing (Gesamtkosten, die in Rechnung gestellt werden) entstehen. Hier sind die Kosten für einmaligen Erwerb von Backfiles sowie im Berichtsjahr entstandene Kosten für definitionsgemäß nicht mehr laufend gehaltene (z.B. abbestellte) Zeitschriften zu erfassen! Hierzu gehören auch die Kosten für die Herstellung von Eigendigitalisaten, soweit sie nicht unter (134) zu erfassen sind. Ausgaben für transformierte Zeitschriften und Zeitungen ohne Bezug zum eigenen Bestand, z.B. SCOAP³ sind hier mit zu erfassen. Gezählt werden alle im Berichtsjahr neu bestellten oder lizenzierten Titel unabhängig davon, ob die Freischaltung im Berichtsjahr oder erst im Folgejahr erfolgt. Ein Titel ist erst zu zählen, wenn er auf eine der unter (131) genannten Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wird. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) oder "Additional Access" erworben wird. Zu zählen sind auch Titel aus DFG-geförderten nationalen Konsortien, bei denen für die bei den nutzenden Bibliotheken Arbeits- und Verwaltungsaufwand entsteht (z.B. durch die Garantie vorhandener Subskriptionen/Abonnements für die Vertragslaufzeit). Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Ausgenommen sind außerdem Titel, auf die der Zugriff nur in Form von Pay-per-View möglich ist. Zugang Es sind sämtliche Bibliotheksmaterialien gemäß (18)-(98) zu zählen. Es sind sämtliche Bibliotheksmaterialien gemäß (111) sowie neu lizenzierte elektronische Zeitschriften gemäß (138) zu zählen. Es sind sämtliche Bibliotheksmaterialien gemäß (18)-(98) zu zählen, soweit der Zugang aufgrund der staatlichen Bestimmungen über die Abgabe von Pflichtexemplaren bzw. Amtsdrucksachen erfolgt. Dissertationen der eigenen Hochschule sowie andere Belegexemplare werden hier nicht mitgezählt! Es sind sämtliche Bibliotheksmaterialien gemäß (111) sowie neu lizenzierte elektronische Pflichtzeitschriften gemäß (131) zu zählen, soweit der Zugang aufgrund der staatlichen Bestimmungen über die Abgabe von Pflichtexemplaren (einschließlich Pflichtkauf) bzw. Amtsdrucksachen erfolgt. Dissertationen der eigenen Hochschule sowie andere Belegexemplare werden hier nicht mitgezählt! Es sind Digitalisate und Open Access-Dokumente aus eigenem Bestand zu zählen. Summe aus (141)+(143). Summe aus (142)+(144)+(146). Ausgaben, Finanzierung Hierunter sind sämtliche Ausgaben für die Erwerbung aller Bibliotheksmaterialien (d.h. Bücher, Zeitschriften, AV-Medien, Mikromaterialien, Pflichtexemplare usw.), einschließlich aller Ausgaben für elektronische Medien (inkl. APCs), Aufwendungen für Digitalisierung sowie Einbandkosten zu verstehen. Anzugeben sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben nach den Rechnungsergebnissen des Berichtsjahres. Hierunter sind sämtliche Ausgaben für die Erwerbung aller Bibliotheksmaterialien (d.h. Bücher, Zeitschriften, AV-Medien, Mikromaterialien, usw.), einschließlich aller Ausgaben für elektronische Medien und Aufwendungen für Digitalisierung zu verstehen. Anzugeben sind die tatsächlich geleisteten Ausgaben nach den Rechnungsergebnissen des Berichtsjahres. Ausgaben für APCs, Pflichtexemplare und Einband werden hier *nicht* eingerechnet. Digitale/elektronische Medien sind die unter (110) bis (121), außer für APCs und (131) bis (138) genannten Dokumente. Unter Ausgaben für digitale/elektronische Medien sind die Aufwendungen für den Kauf, den Erwerb von Lizenzen, Eigenanteile an Konsortial- und/oder Pauschalverträgen sowie Aufwendungen für Digitalisierung zu verstehen. Hier sind alle Kosten aus Open Access einzurechnen (APCs, BPCs, Open-Access-Mitgliedschaften, Pledging (z.B. Knowledge Unlatched)). Hier sind alle Ausgaben zur Entschädigungsleistungen für Pflichtexemplare anzugeben. Keine Erläuterung. Hierunter sind sowohl die Ausgaben für Buchbinderarbeiten außer Haus als auch die Sachausgaben für eigene Buchbinderei/Buchpflege zu verstehen. Unter sonstigen sächlichen Ausgaben sind alle Ausgaben zu verstehen, die sich nicht auf Medienerwerb (inklusive Einband) und Personal beziehen. Zu erfassen sind hier Mieten, Aufwendungen für den Betrieb und die Wartung von Computern und Rechnernetzen, Kosten für Softwarelizenzen und Telekommunikation, Gebäude- und Geräteunterhaltung, Büro- und Arbeitsmaterialien, Portokosten usw. Einmalige Investitionen (gebäudebezogen oder nicht gebäudebezogen) werden hier mit erfasst. Aufwendungen für bestandserhaltende Maßnahmen (Restaurierung, Entsäuerung, Verfilmung usw.) außer Haus als auch die Sachausgaben für eigene Restaurierungswerkstätten etc. Die Kosten für Digitalisierung sind im Abschnitt 10 zu berücksichtigen. Sind die tatsächlichen Personalausgaben nicht zu ermitteln, hier bitte die Richtwerte nach den Personalkostentabellen der Haushaltsrichtlinien zu Grunde legen. Summe aus (149)+(154)+(159). Alle Zuweisungen an die Bibliothek (Erwerbung und sonstige Sachmittel, Personal, investive Mittel) vom Unterhaltsträger. Zu berücksichtigen sind laufende ebenso wie einmalige Zuweisungen. Unterhaltsträger ist im Regelfall die eigene Hochschule und/oder das zuständige Ministerium. Rücklagen (Haushaltsreste) aus Vorjahren bleiben hier unberücksichtigt, selbst wenn verwaltungsintern eine erneute Zuweisung erfolgt. Umgekehrt sind Vorgriffe (Überziehungen) aus Vorjahren nicht als Reduktion zu berücksichtigen, selbst wenn verwaltungsintern ein entsprechend verringerter Betrag zugewiesen wird. Mittel für Personalausgaben sind auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Gelder nicht der Bibliothek zugewiesen werden. Alle Zuweisungen an die Bibliothek, die nicht vom Unterhaltsträger stammen, sondern durch Drittmittelgeber (DFG, BMBF, Stiftungen etc.) geleistet werden. Rücklagen (Haushaltsreste) aus Vorjahren bleiben hier unberücksichtigt, selbst wenn verwaltungsintern eine erneute Zuweisung erfolgt. Umgekehrt sind Vorgriffe (Überziehungen) aus Vorjahren nicht als Reduktion zu berücksichtigen, selbst wenn verwaltungsintern ein entsprechend verringerter Betrag zugewiesen wird. Selbst erwirtschaftete Mittel aus Gebühren, Dokumentlieferdiensten, Verkäufen, Werbung, Sponsoring, Spenden etc., soweit sie der Bibliothek wieder zur Verfügung stehen. Summe aus (163)-(165). Der Wert muss nicht identisch mit (162) sein. Angebote und Nutzung von Dienstleistungen Hier sind nur die protokollierten (d.h. in der Bibliothek registrierten) Entleihungen nach physischen Einheiten aller Bibliotheksmaterialien an Benutzer anzugeben. Eine protokollierte Entleihung liegt vor, wenn mit Hilfe des Protokolls die Identität des Entleihers mittelbar oder unmittelbar feststellbar ist. Hier soll die Summe aller Entleihungen der Bibliothek angegeben werden, einschließlich Lehrbuchsammlung und Lesesaal sowie der Verlängerungen, jedoch ohne Fernleihe. Die Ausleihen durch Benutzer lassen sich berechnen, indem von den Gesamtentleihungen (Frage 167) die Verlängerungen auf Benutzerantrag (Frage 170) subtrahiert werden. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Verlängerungen, die von Benutzern selbständig im Ausleihsystem vorgenommen werden, sind hier ebenfalls zu zählen. Keine Erläuterung. Anzahl der physischen Einheiten, die von Benutzern zur Benutzung innerhalb der Bibliothek aus Regalen entnommen werden. "Browsing" ist eingeschlossen. Die Anzahl kann durch eine der folgenden Methoden ermittelt werden: Zählung beim Zurückstellen, Beobachtung, Benutzerbefragung (Aushändigung des Fragebogens vor der Suche). Die Gesamtzahl sollte durch eine Vollerhebung ermittelt werden. Die Gesamtzahl soll nur stichprobenweise ermittelt werden, wenn eine Vollerhebung nicht möglich ist. Die Erhebung per Stichprobe sollte sich über mindestens zwei volle Kalenderwochen in Zeiträumen durchschnittlicher Benutzungsintensität erstrecken, die auf das Jahr hochgerechnet werden. Die Benutzung von CD-ROMs an Einzelplatz-PCs wird als Präsenznutzung gezählt. Ausleihen in den Lesesaal sollten - wenn möglich - nur als Ausleihen gezählt und hier ausgeschlossen werden. Hier sind sämtliche im persönlichen Gespräch, per E-Mail, schriftlich oder anderweitig übermittelten Fragen zu zählen, die von Benutzern an den offiziellen Auskunftsplätzen in Benutzungsbereichen der Bibliothek gestellt werden. Die Gesamtzahl sollte durch eine Vollerhebung ermittelt werden. Die Gesamtzahl soll nur stichprobenweise ermittelt werden, wenn eine Vollerhebung nicht möglich ist. Die Erhebung per Stichprobe sollte sich über mindestens zwei volle Kalenderwochen in Zeiträumen durchschnittlicher Benutzungsintensität erstrecken, die auf das Jahr hochgerechnet werden. Anzahl der Bibliotheksbesuche aller Benutzer im Jahr. Die Zahl kann an Ein- oder Ausgang mit einem der folgenden Verfahren ermittelt werden:Zählung an einem Drehkreuz,Zählung per Lichtschranke,manuelle Zählung.Die Gesamtzahl muss durch eine Vollerhebung ermittelt werden. Die Gesamtzahl soll nur stichprobenweise ermittelt werden, wenn eine automatisierte Vollerhebung nicht möglich ist. Die Erhebung per Stichprobe sollte sich über mindestens zwei volle Kalenderwochen in Zeiträumen durchschnittlicher Benutzungsintensität erstrecken und auf ein Jahr hochgerechnet werden. Hier wird die Zahl zusammenhängender Nutzungsvorgänge ('Visits') im Webangebot der Bibliothek angegeben. Über die Zählung der Visits informieren Sie sich bitte im hbz-Wiki für Kunden und Partner, https://wiki1.hbz-nrw.de/x/FoA7Fg. Zahl der Stunden, in denen Bibliothekspersonal Schulungen/Führungen für Gruppen durchgeführt hat. Hierzu gehören auch Lehrveranstaltungen im Rahmen berufsorientierender Studien etc. Zahl der Teilnehmer an Schulungen/Führungen/Lehrveranstaltungen, die durch Bibliothekspersonal durchgeführt wurden. Hier sind plattformunabhängig (z.B. LMS, YouTube, eigenes Repositorium) die Zugriffe auf getrennt aufrufbare E-Learning-Module oder Audio-Guide-Dateien zu zählen. Hier werden nur die E-Learning-Angebote gezählt, die unter der Beteiligung der Bibliothek betrieben werden. Angegeben wird der Zugang im Berichtsjahr (Anzahl der Dissertationsfälle). Hier sind die eingereichten Dissertationen der eigenen Hochschule zu erfassen. Digitale Habilitationsschriften, Dissertationen und sonstige Prüfungsschriften werden in (178.4) eingerechnet. Habilitationsschriften und sonstige Prüfungsschriften in Printform werden in (18) und (19) erfasst. Keine Erläuterung. Digitalisate sind hier nicht zu zählen. Habilitationsschriften, Dissertationen und andere Prüfungsschriften zählen als Publikationsunterstützung unter (178.4), soweit sie elektronisch veröffentlicht wurden. Hier soll die Zahl der Suchanfragen in lokalen Online-Katalogen der Bibliothek angegeben werden. Suchanfragen im Discovery-System sind mitzuzählen! Die Anwendungen von Filtern und Navigatoren sind als Suchanfragen zu zählen. Discovery-Systeme sind im Sinne der DBS bibliothekarische Suchsysteme. Hier sollen die Suchanfragen in den in (118) gezählten Datenbanken erfasst werden. Für Datenbanken, die auf Servern des Anbieters aufliegen, sollten diese Statistiken durch den Anbieter geliefert werden. Falls Anbieter für ihre Datenbanken COUNTER-kompatible Statistiken zur Verfügung stellen, sollen nur diese Nutzungszahlen verwendet werden (vgl. www.projectcounter.org). Soweit die Bibliothek Datenbanken auf eigenen Servern aufliegen hat, sind Statistiken für diese Titel durch die Bibliothek selbst zu ermitteln. Hier ist die Gesamtzahl der Zugriffe auf lizenzierte, elektronische Zeitschriften anzugeben, soweit diese über die Elektronische Zeitschriftenbibliothek erfolgen. Es sind hier nur die Zugriffe auf die an der eigenen Einrichtung lizenzierten Titel anzugeben, die in der EZB mit einer gelben bzw. gelb/roten Ampel markiert sind. Es wird in Kauf genommen, dass Aufrufe, die nicht über die EZB erfolgen, hierbei nicht berücksichtigt sind. In der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek wird als Zugriff das Betätigen eines Titellinks in der EZB verstanden. Die gelieferten Zugriffszahlen erfüllen derzeit nicht die formalen Anforderungen des COUNTER Code of Practice. Hier soll die Zahl der Vollanzeigen von Artikeln in lizenzierten, elektronischen Zeitschriften gezählt werden, die unter (131) erfasst sind. Für Zeitschriftentitel, die auf Servern eines Anbieters aufliegen, sollten diese Statistiken durch den Anbieter geliefert werden. Bieten Anbieter für ihre elektronischen Zeitschriften COUNTER-kompatible Statistiken an, dann sollen nur diese Nutzungszahlen verwendet werden (vgl. http://www.projectcounter.org). Soweit die Bibliothek Zeitschriften auf eigenen Servern aufliegen hat, sind Statistiken für diese Titel durch die Bibliothek selbst zu ermitteln. Eine Vollanzeige ("Download") ist die Auslieferung eines internetbasierten Dokuments oder Dokumentteils (z.B. eines Zeitschriftenartikels, digitalen Einzeldokuments oder eines Kapitels daraus einschließlich evtl. eingebetteter Elemente wie Grafiken und Verweise). Das Dokumentformat (z.B. pdf, html, ps) ist dabei unerheblich. Hier sollen die Vollanzeigen der in (110) definierten digitalen Einzeldokumente (nur Netzpublikationen) gezählt werden. Für digitale Einzeldokumente, die auf Servern eines Anbieters aufliegen, sollten diese Statistiken durch den Anbieter geliefert werden. Bieten Anbieter für ihre digitalen Einzeldokumente (z.B. E-Books) COUNTER-kompatible Statistiken an, dann sollen nur diese Nutzungszahlen verwendet werden (vgl. http://www.projectcounter.org). Soweit die Bibliothek Einzeldokumente (z.B. elektronische Dissertationen, eigene Digitalisate) auf eigenen Servern bzw. dem institutionellen Repositorium bereitstellt, sind Statistiken für diese Titel durch die Bibliothek selbst zu ermitteln. Eine Vollanzeige ("Download") ist die Auslieferung eines internetbasierten Dokuments oder Dokumentteils (z.B. eines digitalen Einzeldokuments oder eines Kapitels daraus einschließlich evtl. eingebetteter Elemente wie Grafiken und Verweise). Das Dokumentformat (z.B. pdf, html, ps) ist dabei unerheblich. Hier soll die Zahl der Vollanzeigen von Artikeln/Kapiteln in lizenzierten kommerziell vertriebenen E-Books gezählt werden, die unter (113.1) erfasst sind. Für E-Books, die auf Servern eines Anbieters aufliegen, sollten diese Statistiken durch den Anbieter geliefert werden. Bieten Anbieter für ihre E-Books COUNTER-kompatible Statistiken an, dann sollen nur diese Nutzungszahlen verwendet werden (vgl. http://www.projectcounter.org). Soweit die Bibliothek kommerziell vertriebene E-Books auf eigenen Servern aufliegen hat, sind Statistiken für diese Titel durch die Bibliothek selbst zu ermitteln. Eine Vollanzeige ("Download") ist die Auslieferung eines vollständigen E-Books oder eines E-Book-Kapitels. Das Dokumentformat (z.B. pdf, html, ps) ist dabei unerheblich. Temporäre Zugriffe auf E-Books werden hier ebenfalls angegeben. Gleichzeitig sind temporär vorgehaltene E-Books in (110) und (113.1) mitzuzählen. Keine Erläuterung. Fernleihe, Dokumentlieferung Campusinterne Lieferdienste sollen hier mit erfasst werden! Campusinterne Lieferdienste werden hier nicht erfasst. Bestellungen auf kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, die nicht über eine dem Leihverkehr angeschlossene Bibliothek gehen. Bestellungen über Campuslieferdienste sind mit zu erfassen! Bestellungen auf kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen die Bibliothek in die Bestellung und/oder Bezahlung involviert ist oder Meldungen über die Bestellungen ihrer Benutzer erhält. Zu zählen sind die positiv erledigten Bestellungen im Berichtsjahr. Es muss kein Bezug bestehen zu der Zahl der erhaltenen Bestellungen hinsichtlich des Berichtsjahres, d.h. eine im Dezember des Berichtsjahres erhaltene Bestellung wird in der Statistik desselben Jahres erfasst. Das im Januar des darauffolgenden Jahres hinausgehende Buch wird zu den positiv erledigten Bestellungen in der Statistik des folgenden Berichtsjahres gezählt. Die Summe der positiv erledigten Bestellungen entspricht also nicht unbedingt der Zahl der erhaltenen Bestellungen, jedoch dürften sich die jeweiligen Überhänge über die Jahre weitgehend ausgleichen. Zu zählen sind die positiv erledigten Bestellungen im Berichtsjahr. Es muss kein Bezug bestehen zu der Zahl der abgesandten Bestellungen hinsichtlich des Berichtsjahres, d.h. eine im Dezember des Berichtsjahres abgesandte Bestellung wird in der Statistik desselben Jahres erfasst. Das im Januar des darauffolgenden Jahres eintreffende Buch wird zu den positiv erledigten Bestellungen in der Statistik des folgenden Berichtsjahres gezählt. Die Summe der positiv erledigten Bestellungen entspricht also nicht unbedingt der Zahl der abgesandten Bestellungen, jedoch dürften sich die jeweiligen Überhänge über die Jahre weitgehend ausgleichen. Bestellungen auf kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, die nicht über eine dem Leihverkehr angeschlossene Bibliothek gehen. Positiv erledigte aktive Bestellungen über Campuslieferdienste sind mitzuzählen. Bestellungen auf kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen die Bibliothek in die Bestellung und/oder Bezahlung involviert ist oder Meldungen über die Bestellungen ihrer Benutzer erhält. Umfasst Kopien in Druck und Mikroform. Die Zahl der durch Kopien erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (191). Umfasst Kopien in Druck und Mikroform. Die Zahl der durch Kopien erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (192). Kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen Bestellung und Lieferung nicht über eine dem Leihverkehr angeschlossene Bibliothek gehen. Die Zahl der durch Kopien erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (191). Hier sind Campuslieferdienste mitzuzählen. Kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen die Bibliothek in die Bestellung und/oder Bezahlung involviert ist oder Meldungen über die Bestellungen ihrer Benutzer erhält. Die Zahl der durch Kopien erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (192). Die Zahl der durch elektronische Übermittlung erledigten Bestellungen zwischen den Bibliotheken ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (191). Die Zahl der durch elektronische Übermittlung erledigten Bestellungen zwischen den Bibliotheken ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (192). Kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen Bestellung und Lieferung nicht über eine dem Leihverkehr angeschlossene Bibliothek gehen. Die Zahl der durch elektronische Übermittlung erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (191). Kostenpflichtige wie auch kostenfreie Direktlieferungen von Dokumenten an Endnutzer, bei denen die Bibliothek in die Bestellung und/oder Bezahlung involviert ist oder Meldungen über die Bestellungen ihrer Benutzer erhält. Die Zahl der durch elektronische Übermittlung erledigten Bestellungen ist eine Teilmenge der Zahl der positiv erledigten Bestellungen in Feld (192). Formal- und Sacherschließung Es soll die Erschließung des eigenen Bestandes in Bibliothekskatalogen gezählt werden. Eigenkatalogisate für nicht-selbständig erschienene Literatur werden hier mitgezählt. Erschließungsmaßnahmen zum Zweck der Schaffung von Internetportalen sowie zur Sammlung von Links oder Metadaten sind hier ausgeschlossen. Keine Erläuterung. Keine Erläuterung. Es sind nur Eigenleistungen/Eigenkatalogisate zu zählen. Es sind nur Eigenleistungen/Eigenkatalogisate zu zählen. Personal, Aus- und Fortbildung Maßgebend ist die Zahl der besetzten Stellen des (Teil-)Stellenplans der Bibliothek am 31.12. des Berichtsjahres; zusätzlich ist Personal außerhalb des Stellenplans zu berücksichtigen, soweit dieses aus Mitteln des Unterhaltsträgers finanziert wird. Für Standorte deren (Teil-)Stellenpläne im Rahmen von Globalhaushalten nur noch einen Rahmen widerspiegeln, ist die Zahl der am 31.12. des Berichtsjahres besetzten Stellen maßgeblich. Teilzeitstellen bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Wenn Sie an der Erhebung von Personalkennzahlen im gesicherten Bereich der DBS teilnehmen, muss die Summe der dort in den Fragen (215.1) bis (215.9.1) abgefragten Werte identisch mit der Summe in DBS Frage (215) sein. Diese Erhebung steht jeder Bibliothek nach Anmeldung offen. Nähere Informationen erfragen Sie bitte unter dbs@hbz-nrw.de Maßgebend ist der (Teil-)Stellenplan der Bibliothek am 31.12. des Berichtsjahres. Bei Beamten- und Angestelltenstellen richtet sich die Angabe der Stellenbewertung nach dem Stellenplan, auch wenn der/die Stelleninhaber/Stelleninhaberin am Stichtag persönlich abweichend eingestuft ist. Für Standorte deren (Teil-)Stellenpläne im Rahmen von Globalhaushalten nur noch einen Rahmen widerspiegeln, ist die Zahl der am 31.12. des Berichtsjahres besetzten Stellen maßgeblich. Teilzeitstellen bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Maßgebend ist der (Teil-)Stellenplan der Bibliothek am 31.12. des Berichtsjahres. Bei Beamten- und Angestelltenstellen richtet sich die Angabe der Stellenbewertung nach dem Stellenplan, auch wenn der/die Stelleninhaber/Stelleninhaberin am Stichtag persönlich abweichend eingestuft ist. Für Standorte deren(Teil-)Stellenpläne im Rahmen von Globalhaushalten nur noch einen Rahmen widerspiegeln, ist die Zahl der am 31.12. des Berichtsjahres besetzten Stellen maßgeblich. Teilzeitstellen bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Maßgebend ist der (Teil-)Stellenplan der Bibliothek am 31.12. des Berichtsjahres. Bei Beamten- und Angestelltenstellen richtet sich die Angabe der Stellenbewertung nach dem Stellenplan, auch wenn der/die Stelleninhaber/Stelleninhaberin am Stichtag persönlich abweichend eingestuft ist. Für Standorte deren(Teil-)Stellenpläne im Rahmen von Globalhaushalten nur noch einen Rahmen widerspiegeln, ist die Zahl der am 31.12. des Berichtsjahres besetzten Stellen maßgeblich. Teilzeitstellen bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Beschäftigungszeit bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Beschäftigungszeit bitte in Vollzeitstellen umrechnen, Angaben mit 2 Dezimalen. Keine Erläuterung. Als Fortbildungen sind vorher angekündigte Gruppenveranstaltungen zu verstehen. Die Schulungen können innerhalb und außerhalb der Bibliothek stattfinden. Die Anzahl der Fortbildungstage errechnet sich aus den Stunden, in denen Mitarbeiter an Fortbildungen teilnahmen. (Berechnung: 1 Fortbildungstag entspricht 8 Stunden). Weitere Bibliotheken im Bibliothekssystem Anzugeben sind sämtliche Bibliotheken, deren statistische Angaben in den Abschnitten 1 bis 16 nicht enthalten sind und für die keine eigene, getrennte Meldung für die DBS erfolgt. Anzugeben sind sämtliche Bibliotheken, deren statistische Angaben in den Abschnitten 1 bis 16 nicht enthalten sind und für die keine eigene, getrennte Meldung für die DBS erfolgt. Anzugeben sind sämtliche Bibliotheken, deren statistische Angaben in den Abschnitten 1 bis 16 nicht enthalten sind und für die keine eigene, getrennte Meldung für die DBS erfolgt. Anzugeben sind sämtliche Bibliotheken, deren statistische Angaben in den Abschnitten 1 bis 16 nicht enthalten sind und für die keine eigene, getrennte Meldung für die DBS erfolgt. Anzugeben sind sämtliche Bibliotheken, deren statistische Angaben in den Abschnitten 1 bis 16 nicht enthalten sind und für die keine eigene, getrennte Meldung für die DBS erfolgt. Als laufend gehalten wird eine Zeitschrift bzw. zeitschriftenartige Reihe bzw. Zeitung bezeichnet, wenn in absehbarer Zeit der Eingang weiterer Stücke (Hefte, Jahrgänge etc.) erwartet werden kann, bzw. wenn für den Bezug dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus ein Abonnement besteht. Abbestellte Abonnements sind nicht mehr als Bestand zu erfassen. Der Begriff 'Buchbindereinheit' bezeichnet die physische Einheit eines gedruckten Werkes, das durch buchbinderische oder andere Bearbeitung zu einer selbständigen Einheit zusammengefügt ist. Zeitschriftenhefte eines Jahresgangs, die nicht gebunden werden sollen, gelten zusammen als eine Buchbindereinheit. Zeitschriftenhefte, die gebunden werden sollen, werden erst nach dem Binden in Buchbindereinheiten gezählt. Hier sind auch gedruckte Dissertationen anzugeben sowie alle gedruckten Fortsetzungen (Monographien in Serien, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie mehrbändige Werke). Bei Loseblattwerken zählt der angefangene Ordner (bzw. Mappe oder Kasten) als Einheit. Bei Lieferungswerken zählt erst der fertige Band als Buchbindereinheit. Hier sind auch Inkunabeln und gebundene gedruckte Rara mitzuzählen. Beilagen (z.B. Karten, CD-ROM) werden nicht als separate Bestandseinheiten gezählt. Medienkombinationen, die einen gemeinsamen übergeordneten Titel haben, bei denen es sich nicht um eine Beilage zum Buch oder eine Heftbeilage zum Datenträger handelt, werden hier nicht erfasst. Hier sind nur Titel zu zählen, die nicht bereits in Zahlen der Zentralbibliothek unter (131) erfasst wurden. Als "laufend gehalten" wird eine Zeitschrift bzw. zeitschriftenartige Reihe bzw. Zeitung bezeichnet, wenn für die Nutzung dieser Titel über den Stichtag 01.01. des Folgejahres hinaus eine Nutzungslizenz (ggf. kostenlos zum Bezug eines gedruckten Exemplars) besteht. Abbestellte Abonnements sind nicht mehr als Bestand zu erfassen. Die Erwerbung elektronischer Medien kann im Sinne dieser Statistik durch: a) Kauf von Daten, b) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen eines lokalen, regionalen oder nationalen Lizenzvertrages, c) Erwerb von Zugangsrechten im Rahmen einer gesetzlichen Bestimmung (Pflichtexemplargesetz), d) Digitalisieren (unabhängig davon, ob im Haus digitalisiert oder durch Fremdvergabe / externe Vergabe) oder e) gezieltes lokales Abspeichern unter Beachtung des Urheberrechts erfolgen. f) Open Access-Bestände des institutionellen Repositoriums sind hier mit zu erfassen. Ein Titel wird erst dann zum Bestand der Bibliothek gerechnet, wenn er auf eine der fünf o.g. Arten erworben und in lokale Nachweisinstrumente eingebunden wurde. Als Bestand ist auch ein Titel zu zählen, der konsortial im sog. "Cross Access" (d.h. im gemeinschaftlichen Zugriff auf Titel anderer Konsortialteilnehmer) erworben wurde. Zugangsrechte können im Rahmen von Lizenzverträgen zeitlich beschränkt werden (z.B. Zeitfenster, "moving windows" bei Elsevier). Die bloße Aufnahme einer Quelle in einen lokalen Katalog oder ein anderes Verzeichnis (z.B. "grüne" Titel in der EZB) ohne Erwerb von Daten oder Zugangsrechten reicht als Bestandskriterium nicht aus. Befristet geschaltete Testzugänge sind nicht zu zählen. Keine Erläuterung. Angabe in Vollzeitäquivalenten. Sind die tatsächlichen Ausgaben nicht zu ermitteln, hier bitte die Richtwerte nach den Personalkostentabellen der Haushaltsrichtlinien zu Grunde legen. Fächerstatistik 19.1: Allgemeines Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.2: Philosophie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.3: Psychologie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.4: Religion und Theologie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.5: Erziehung, Bildung, Unterricht Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.6: Soziologie, Gesellschaft, Statistik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.7: Politik, Öffentliche Verwaltung, Militär Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.8: Wirtschaft, Arbeit, Tourismusindustrie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.9: Recht Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.10: Natur, Naturwissenschaft allgemein Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.11: Mathematik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.12: Informatik, Kybernetik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.13: Physik, Astronomie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.14: Chemie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.15: Geowissenschaften, Bergbau Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.16: Biologie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.17: Medizin, Veterinärmedizin Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.18: Technik, Grundlagen Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.19: Maschinenbau inkl. Werkstoffwiss., Fertigungstechnik, Technik der Verkehrsmittel, Mikrotechnik, Verfahrenstechnik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.20: Elektrotechnik inkl. Elektronik, Kommunikationstechnik, Energietechnik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.21: Bauingenieurwesen, Bergbautechnik Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.22: Agrar- und Forstwissenschaft, Haushalts- und Ernährungswiss., Lebensmitteltechnologie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.23: Umweltschutz, Raumordnung, Landschaftsgestaltung Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.24: Architektur, Bildende Kunst, Photographie Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.25: Musik, Theater, Tanz, Film Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.26: Sport Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.27: Allgemeine und Vergleichende Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.28: Englische Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.29: Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.30: Romanische Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.31: Klassische Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.32: Slawische und baltische Sprach- und Literaturwissenschaft Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.33: Sprach- und Literaturwissenschaft sonstiger Sprachen Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.34: Archäologie, Geschichte, einschl. Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung. Fächerstatistik 19.35: Geographie, Heimat- und Länderkunde, Reisen, Atlanten, Volks- und Völkerkunde Hier sind alle den Erwerb betreffenden Ausgaben für das jeweilige Fach einschließlich derjenigen für elektronische (digitale) Medien, Mikroformen, Loseblatt- und Lieferungswerke sowie Antiquaria zu erfassen. Hier sollen nur die Ausgaben für Neuerscheinungen ohne diejenigen für Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier sollen auch die Ausgaben für Pflichtkauf miterfasst werden. Keine Erläuterung. Hier soll nur der Zugang an gekauften Neuerscheinungen ohne Loseblatt- und Lieferungswerke erfasst werden. Als Neuerscheinungen gelten Titel, deren Erscheinungsjahr maximal 5 Jahre zurückliegt. Hier soll auch der Zugang im Rahmen des Pflichtkaufs miterfasst werden. Keine Erläuterung.

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