1 | 1. ALLGEMEINE ANGABEN | |||
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1 | Einwohnerzahl des Bibliotheksortes | |||
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Dies ist üblicherweise die amtlich erfasste Bevölkerung des Bibliotheksortes (nur Hauptwohnsitz). Beim Einsatz von Fahrbibliotheken gelten die Einwohnerzahlen der angefahrenen Orte, bei überörtlichen Bibliothekssystemen (z.B. Kreisbibliotheken) werden die Einwohnerzahlen der zum System zugehörigen Orte berücksichtigt. Patientenbibliotheken geben hier die Anzahl der stationär behandelten Patienten im Berichtszeitraum an und Firmenbibliotheken die Zahl der Firmenangehörigen. Wird Feld 1 nicht ausgefüllt, so wird automatisch die offizielle Einwohnerzahl des Bundesamtes für Statistik eingetragen. |
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2 | Zahl der Einrichtungen Eingabe gesperrt, Änderung in Adressverwaltung | |||
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Gesamtzahl aller zu einem System gehörenden Bibliothekseinrichtungen: Das sind Zentralbibliothek / Hauptstelle und Zweigstellen einschließlich Fahrbibliotheken, Musikbibliotheken, integrierte Schulbibliotheken u.a.m. Die Zentralbibliothek / Hauptstelle zählt als eine Einheit. Falls einzelne Bereiche davon als selbständige Einrichtung in anderen Gebäuden untergebracht sind, zählen sie als Zweigstelle (3). Bei Fahrbibliotheken zählt jedes Fahrzeug als Einheit (4). Hinweis: Patientenbibliotheken werden an dieser Stelle nur dann mitgezählt, wenn sie als Zweigstelle integrativer Bestandteil eines größeren Bibliothekssystems sind. Sind sie dies jedoch nicht, so sind die Fragen der Fragengruppe 200 auszufüllen. Unabhängig davon füllt jede Patientenbibliothek, gleich welcher Organisationsform, die Fragen der Fragengruppe 200 aus. Externe Dienstleistungsstellen werden gesondert unter (5) erfasst. Die Angabe zur Anzahl der Einrichtung wird automatisiert aus der Adressdatenverwaltung übernommen. Diese Angabe ergibt sich aus der Anzahl der Zweigstellen plus einer Hauptstelle. |
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3 | ... darunter: Zweigstellen Eingabe gesperrt, Änderung in Adressverwaltung | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 2. Zweigstellen können sein: Selbständige Einrichtungen, reine Stadtteilbibliotheken, integrierte und kombinierte Schul- und Stadtteilbibliotheken u.a. Die Angabe zur Anzahl der Zweigstellen wird automatisiert aus der Adressdatenverwaltung übernommen. |
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4 | ... darunter: Fahrbibliotheken Eingabe gesperrt, Änderung in Adressverwaltung | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 2. Fahrbibliotheken sind Bücherbusse aller Größen, die nach einem bestimmten Fahrplan Stadtteile, Vororte, Schulen, Siedlungen oder Orte innerhalb eines Kreisgebietes oder einer Region regelmäßig anfahren (anzugeben ist die Zahl der Fahrzeuge). Die Anzahl der Fahrbibliotheken wird automatisiert aus der Adressdatenverwaltung übernommen. |
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5 | Zahl der externen Dienstleistungsstellen | |||
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Externe Dienstleistungsstellen sind Orte mit stationären Buch- und Medienbeständen außerhalb einer Bibliothek. Gemeint sind stationäre Bestände z.B. in Kindergärten, Altenheimen, Gemeindezentren, Tourismus- Informationsstellen, Kurzentren und ähnlichen Einrichtungen – Fahr-, Patientenbibliotheken und Schulbibliotheken sind hier ausgenommen! Die Haltepunkte von Fahrbibliotheken zählen nicht als externe Dienstleistungsstellen; für Patientenbibliotheken ist die Fragengruppe 200 auszufüllen, für Schulbibliotheken die Fragegruppe 500 ff. | ||||
6 | Publikumsfläche gesamt (m²) | |||
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Alle dem Publikum zugänglichen Flächen der unter (2) genannten Bibliotheken für Bibliotheksfunktionen, z.B. Garderobe, Cafeteria, Freihandmagazin, Lesesaal, Veranstaltungsräume. Nicht zu zählen sind hier Flächen eines dem Publikum unzugänglichen Magazins, Büroflächen und Depots von Fahrbibliotheken. | ||||
6.1 | ... darunter: Publikumsfläche der Hauptstelle (m²) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 6. Hier werden alle dem Publikum zugänglichen Flächen der Hauptstelle angegeben. Die Summe ist eine Teilsumme von DBS-Frage 6. |
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7 | Jahresöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal | |||
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Gesamtzahl der Öffnungsstunden aller unter (2) genannten Bibliothekseinrichtungen an allen Öffnungstagen im Berichtsjahr (besondere Schließzeiten sind heraus zu rechnen). | ||||
7.1 | Jahresöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit) | |||
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Diese Frage bezieht sich *nicht* auf Frage 7. Hier sind alle Öffnungszeiten gemeint, in denen kein Bibliothekspersonal anwesend ist. |
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7.2 | Haben Sie im Berichtsjahr zusätzliche Angebote wie z.B. Click and Collect, Bringdienste o.ä. angeboten? | |||
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Anworten Sie mit ja, wenn Sie außerhalb der Jahresöffnungsstunden einen Abhol- oder Bringservice o.ä. angeboten haben. | ||||
8 | Wochenöffnungsstunden mit Bibliothekspersonal | |||
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Hier ist die Zahl der Öffnungsstunden allein der Hauptstelle / Zentralbibliothek pro Woche laut Regelöffnungszeiten einzutragen. Unter Regelöffnungszeit wird die normale Öffnungszeit der Bibliothek verstanden, unabhängig davon, ob es im Berichtsjahr auch Zeiten reduzierten Bibliotheksbetriebes gegeben hat. Bei Änderungen der Öffnungszeiten im Berichtsjahr bitte vom Stand 31.12. ausgehen. | ||||
8.1 | Wochenöffnungsstunden für Open Library (servicefreie Zeit) | |||
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Die Wochenöffnungsstunden für Open Library beziehen sich auf die Hauptstelle. | ||||
2 | 2. BENUTZER | |||
12 | Besuche | |||
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Als Zähleinheit gilt hier der tatsächliche Bibliotheksbesuch, d.h. wenn ein und dieselbe Person z.B. dreimal am Tag das Bibliotheksgebäude betritt, ist für sie der Zählwert 3 einzutragen. Die Ermittlung kann durch Stichprobenzählung oder durch Zählapparate erfolgen. Ein Besuch liegt vor, wenn eine Person die Bibliothek aufsucht, unabhängig davon ob diese Person eingetragener Benutzer ist oder nicht, bzw. ob sie Medien entleiht oder nicht. Ein Besuch liegt auch vor, wenn die Außenrückgabe benutzt wurde. Zu zählen sind auch Besuche von Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen. Bei Patientenbibliotheken werden sowohl die Besucher der eigentlichen Bibliotheksräume als auch die in den Krankenzimmern und anderen Räumen (z.B. Flure, Aufenthaltsräume, Kantine) per Wagenausleihe versorgten Patienten in einer Gesamtzahl zusammengefasst. Die Besuche bei Veranstaltungen (DBS 99.1) sind eine Teilsumme von DBS 12. | ||||
12.1 | Virtuelle Besuche (visits) Eingabe gesperrt | |||
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Diese Frage bezieht sich *nicht* auf Frage 12. Hier wird die Zahl zusammenhängender Nutzungsvorgänge ("Visits") im Webangebot der Bibliothek angegeben. Über die Zählung der Visits informieren Sie sich bitte im hbz-Wiki für Kunden und Partner, https://wiki1.hbz-nrw.de/x/FoA7Fg. |
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3 | 3. MEDIENANGEBOTE UND -NUTZUNG | |||
13 | Medien insgesamt - physischer Bestand | |||
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Unter der Gesamtmedienzahl werden der Freihand- und der Magazinbestand addiert. Es gilt also: (13) = (15) + (17) | ||||
14 | Medien insgesamt - Entleihungen | |||
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Hier wird gezählt: (14) = (14.1) + (35). | ||||
14.1 | Physische Medien insgesamt - Entleihungen | |||
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Diese Frage bezieht sich *nicht* auf Frage 14. Hier wird gezählt: (14.1) = (19) + (29) zuzüglich eventuell gezählter Entleihungen aus dem Magazin. |
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15 | Medien in Freihandaufstellung insges. - Bestand | |||
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Gesamtsumme aller Printmedien und Non-Print-Medien in physischen Einheiten, die in (18) + (28) ohne den Magazinbestand (17) gezählt sind (Austauschbestände werden nur bei der gebenden Bibliothek gezählt). | ||||
16 | Medien in Freihandaufstellung bzw. im 'direkten Zugriff' insges. - Entleihungen | |||
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Hier werden die Zahlen von (19) + (29) + (35) addiert (ohne Magazinentleihungen). | ||||
17 | Magazinbestand - Printmedien und Non-Print-Medien in physischen Einheiten | |||
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Das sind getrennt aufbewahrte Bestände, die in der Regel dem Benutzer nicht direkt zugänglich sind. Außerdem sind hierunter wissenschaftliche Altbestände, Sondersammelbestände u.ä. zu verstehen. Depotbestände von Fahrbibliotheken, Kreisergänzungsbibliotheken u.ä. zählen nicht als Magazin- sondern als Freihandbestände. Hierzu zählen nicht aus dem Freihandbestand vorübergehend entfernte Medien wie z.B. Weihnachtsbücher, Staffelexemplare u.ä. | ||||
18 | Printmedien insgesamt - Bestand | |||
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Gezählt werden die Freihandexemplare aller Printmedien (Sachliteratur, Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Zeitschriftenhefte in Printform u.ä.). Es wird jeweils die physische Einheit gezählt. Handschriften und Autographen werden nicht hier, sondern bei (28) gezählt, dies gilt ebenso für Medienkombinationen. | ||||
19 | Printmedien insgesamt - Entleihungen | |||
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Als Entleihungen zählen alle im Laufe des Berichtsjahres in der Bibliothek protokollierten Entleihungen an Benutzer. Fristverlängerungen auf Antrag des Benutzers zählen ebenfalls als Entleihungen. Der Benutzerantrag kann mündlich (ggf. unter Vorlage der Medien), schriftlich, telefonisch oder auch elektronisch, über das Internet, erfolgen. Verlängerungen, die vom Benutzer selbst im Bibliothekssystem durchgeführt werden, sind hier ebenfalls zu zählen. Bei Gesamtkontoverlängerungen werden die einzelnen Medien gezählt. Zu den inhaltlichen Definitionen vgl. (17) und (18). Addiert werden die Entleihungen von Freihandexemplaren wie Bücher, gebundene Zeitschriftenbände und Zeitschriftenhefte, Loseblattsammlungen und Lieferungswerke sowie Atlanten, nicht aber Entleihungen aus dem Magazinbestand (17). Es wird jeweils die Entleihung von physischen Einheiten gezählt. Entleihungen von Handschriften und Autographen werden nicht hier, sondern bei (29) gezählt, dies gilt ebenso für Entleihungen von Medienkombinationen. | ||||
24 | ... darunter: Kinder- und Jugendliteratur - Bestand | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 18. Hier werden Schöne Literatur und Sachliteratur für Kinder und Jugendliche zusammen erfasst, unabhängig von der Sprache. |
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25 | ... darunter: Kinder- und Jugendliteratur - Entleihungen | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 19. Hier werden Schöne Literatur und Sachliteratur für Kinder und Jugendliche zusammen erfasst, unabhängig von der Sprache. |
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28 | Non-Prints und Sonstiges - Bestand | |||
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Hierzu zählen: * Tonträger auf CD- und DVD-Audio, LP, MC u.ä., * Hörbücher (audiobooks), audiovisuelle Medien (Filme), * Lernsoftware auf CD-ROM oder DVD-ROM, * elektronische Spiele, * analoge Spiele (Karten-, Brettspiele etc.), * mobile Endgeräte, (z.B. E-Book-Reader, Tablets, tiptoi-, Ting- und Bookii-Stifte, Tonies und Tonieboxen), * alle sonstigen Gegenstände, die ausgeliehen werden können (Stichwort: Bibliothek der Dinge), * Noten, Bilder, Medienkombinationen, Karten und Pläne, Handschriften und Autographen. Bei Noten, die aus lose zusammengefügten Einzelblättern oder Stimmen bestehen, zählen als physische Einheiten diejenigen, die für die Ausleihe etikettiert sind. Dasselbe gilt für Notenhefte oder -bände, die lose Stimmen als Beilage haben. Bitte beachten Sie auch die Fragengruppe 400 für Musikbibliotheken. * Bilder und Poster, Handschriften und Autographen werden nach Einzelstücken gezählt. * Medienkombinationen: Wenn keine konkrete Zuordnung möglich ist, so sind Medienkombinationen hier zu zählen. Hierzu zählen u.a. Dias, Diaserien, Arbeitstransparente/Folien und Mappen. * Karten und Pläne sowie Kunstdrucke werden nach Blättern gezählt. |
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29 | Non-Prints und Sonstiges - Entleihungen | |||
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Gesamtsumme aller Entleihungen, der unter 28 gezählten Medien und Materialien. Entleihungen nach physischen Einheiten. | ||||
34 | E-Medien im eigenen Bestand | |||
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E-Medien-Bestand ist Bestand, für den dem Benutzer zeitlich befristeter Zugriff auf E-Books oder andere virtuelle Einzelmedien gewährt wird, für welche die Bibliothek eine zeitlich befristete Benutzung außer Haus ermöglicht (DIVIBib oder ähnliche Geschäftsmodelle), jedoch nicht die unter (38) erfassten Plattformen, Dienste und Datenbanken und damit auch nicht deren einzelne Datensätze (z.B. Munzinger und vergleichbare Angebote). Hier werden keine Verbund-Bestände eingetragen. Stichtag für die Ermittlung von Lizenzen und Ausleihzahlen ist der 31.12. | ||||
34.1 | E-Medien im Verbund | |||
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Diese Frage bezieht sich nicht auf Frage 34. Anzahl der über einen Verbund zur Verfügung stehenden E-Medien (Lizenzen). Diese Zahl geht NICHT in die Gesamtsummen unter (13) und (15) ein. Stichtag für die Ermittlung von Lizenzen und Ausleihzahlen ist der 31.12. |
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35 | E-Medien - Entleihungen | |||
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E-Medien-Bestand ist Bestand, für den dem Benutzer zeitlich befristeter Zugriff auf E-Books oder andere virtuelle Einzelmedien gewährt wird, für welche die Bibliothek eine zeitlich befristete Benutzung außer Haus ermöglicht (DIVIBib oder ähnliche Geschäftsmodelle eingeschlossen), jedoch nicht die weiteren unter (38) erfassten Plattformen, Dienste und Datenbanken und damit auch nicht deren einzelne Datensätze (z.B. Munzinger). | ||||
36 | Zugang an Medieneinheiten | |||
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Unter Zugang an Medieneinheiten wird die Zahl aller physischen Medieneinheiten angegeben, die dem Bestand der Bibliothek durch Kauf, Tausch, Schenkung oder aus anderen Quellen im Laufe des Berichtsjahres als Eigentum der Bibliothek hinzugefügt wurden. Empfangene Austauschbestände zählen bei der nehmenden Bibliothek nicht als Zugang. Zeitschriftenhefte werden hier mitgezählt. Zugang zum virtuellen Bestand des E-Medien-Verbundes wird hier nicht gezählt. |
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36.1 | … darunter: Anzahl geschenkter Medien | |||
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Angegeben wird die Anzahl der geschenkten Medien, die im Berichtsjahr in den Bestand eingearbeitet wurden. | ||||
38 | Lizenzierte virtuelle Plattformen, Dienste und Datenbanken | |||
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Hierzu gehören laufend bezogene Plattformen, Dienste und Datenbanken, die über einen Server zur Nutzung bereitgestellt werden. Als Datenbank gelten Sammlungen und Zusammenstellungen von Daten, Fakten, bibliographischen Angaben, Texten oder sonstigen Medien, die unter einer gemeinsamen Oberfläche retrievalfähig angeboten werden (auch Streamingdienste). Sollten mehrere Datenbanken und Dienste unter einer gemeinsamen Benutzeroberfläche zugänglich sein, wird jede von ihnen auch einzeln gezählt (z.B. Munzinger, Munzinger Personen-Datenbank, Munzinger Länder-Datenbank, tigerbooks, Onleihe). Nicht gemeint sind von der Bibliothek selbst erstellte Angebote, Sammlungen oder elektronische Schulungsprogramme. Die E-Learning-Angebote werden nicht mehr mit den Einzelkursen unter DBS 38 oder DBS 40 gezählt, sondern gelten (z.B. innerhalb der Onleihe) als eigene Datenbank. Jeder weitere Anbieter von E-Learnings zählt als weitere zu zählende Plattform. | ||||
39 | Laufende Zeitungs- und Zeitschriftenabos in Printform | |||
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Diese Angabe erfragt die Anzahl der Zeitschriftenabonnements in Printform im Berichtsjahr (am 31.12.). Zeitschriften werden nach der Anzahl der Abonnements erfasst, unabhängig von der Anzahl der Titel, d.h., Mehrfachexemplare des gleichen Titels werden als mehrere Abonnements gezählt. Zeitschriften und Zeitungen, die in Parallelausgaben (gedruckt und elektronisch) lokal angeboten werden, sind einmal in (39) und einmal in (40) zu zählen. | ||||
40 | Laufende Zeitungs- und Zeitschriftenabos in elektronischer Form | |||
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Diese Angabe erfragt die Anzahl der Zeitschriftenabonnements in virtueller Form im Berichtsjahr (am 31.12.). Zeitschriften werden nach der Anzahl der Abonnements erfasst, unabhängig von der Anzahl der Titel. Mehrfachexemplare des gleichen Titels werden als mehrere Abonnements gezählt. Zeitschriften und Zeitungen, die in Parallelausgaben (gedruckt und elektronisch) lokal angeboten werden, sind einmal in (39) und einmal in (40) zu zählen. Jede Bibliothek eines E-Medien-Verbundes gibt die Gesamtzahl der virtuellen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements an. Die E-Learning-Angebote werden nicht mehr mit den Einzelkursen unter DBS 38 oder DBS 40 gezählt, sondern gelten (z.B. innerhalb der Onleihe) als eigene Datenbank (DBS-Frage 38). Jeder weitere Anbieter von E-Learnings zählt als weitere zu zählende Plattform und wird ebenfalls unter DBS 38 gezählt. Die Anzahl der Plattformangebote wird unter DBS 38 angegeben. | ||||
41.1 | Nutzen Sie Austausch-, Blockbestände? | |||
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Diese Frage bezieht auf keine andere Frage. Wurden im Berichtsjahr der eigene Bestand durch Austausch-/Blockbestände der Ergänzungsbibliothek aufgestockt? Nicht gemeint sind die innerhalb des örtlichen Bibliothekssystems (z.B. Hauptbibliothek / Zentralbibliothek) empfangenen Bestände (interner Leihverkehr) sowie die über auswärtigen Leihverkehr empfangenen Medieneinheiten. |
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43 | Bestellungen im nehmenden (passiven) Leihverkehr | |||
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Der Leihverkehr zwischen den Bibliotheken dient der Vermittlung von am Ort nicht vorhandenen Medien. Hier sind auch die durch Kopien erledigten Bestellungen mitzuzählen. Der Leihverkehr innerhalb eines Bibliothekssystems bzw. innerhalb einer Kommune (interner Leihverkehr) und der Umgang mit Austausch–/ Blockbeständen und sind hier nicht anzugeben. Gezählt wird jede bei einer anderen Bibliothek bestellte Verbuchungseinheit, unabhängig davon, ob die Bestellung positiv erledigt wird oder nicht. | ||||
44 | Bestellungen im gebenden (aktiven) Leihverkehr | |||
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Gezählt wird jede aus einer anderen Bibliothek kommende Bestellung einer Verbuchungseinheit, unabhängig davon, ob diese positiv erledigt wird oder nicht. | ||||
4 | 4. FINANZEN | |||
49 | Ausgaben insgesamt | |||
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Gesamtsumme der tatsächlich getätigten laufenden Ausgaben nach den Rechnungsergebnissen des Berichtsjahres - unabhängig davon, ob die aufgewendeten Mittel vom Unterhaltsträger der Bibliothek oder aus anderen Quellen stammen. Soweit die tatsächlichen Ausgaben zum Erhebungszeitpunkt noch nicht zu ermitteln sind, können die jeweiligen Haushaltsansätze (ggf. korrigierte Ansätze) angegeben werden. | ||||
50 | ... davon: Ausgaben für Erwerbung (inkl. Einband und Lizenzen) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 49. Ausgaben für Erwerbung von Medieneinheiten einschließlich der Aufwendungen für die laufenden Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (print und virtuell), Einband und den Erwerb von Lizenzen, inklusive Datenbanken. Die Portalkosten werden grundsätzlich in DBS-Frage 52 eingerechnet. Wenn die Portalkosten nicht getrennt angegeben werden können (z.B. bei Munzinger), können sie in DBS-Frage 50 und 50.1 eingerechnet werden. | ||||
50.1 | ... darunter: Ausgaben für virtuelle Medien (Lizenzen) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 50. Die Ausgaben für virtuelle Medien (Lizenzen vgl. DBS-Frage 34) und Datenbanken (vgl. DBS-Frage 38) sind eine Teilsumme des Wertes in DBS-Frage 50. Die Portalkosten werden grundsätzlich in DBS-Frage 52 eingerechnet. Wenn die Portalkosten nicht getrennt angegeben werden können (z.B. bei Munzinger), können sie in DBS-Frage 50 und 50.1 eingerechnet werden. |
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51 | ... davon: Ausgaben für Personal | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 49. Sämtliche Personalausgaben für alle während des Berichtsjahres in der Bibliothek Beschäftigten - sowohl lt. Stellenplan als auch außerhalb des Stellenplans (z.B. neben- und ehrenamtliche Kräfte, Aushilfskräfte). Hierzu zählen auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitarbeiter, Aus- und Fortbildungskosten,Vorruhestandsgelder bei Altersteilzeit u.a. |
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52 | ... davon: sonstige laufende Ausgaben (inklusive Portalkosten) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 49. Sachausgaben sowie weitere, nicht zu (50) und (51) gehörende, laufende Ausgaben. Hierzu zählen: Bibliotheks-, Büro- und Arbeitsmaterialien, Telekommunikationsgebühren, Porto, Raumkosten (wie Miete, Licht, Heizung, Reinigung), Bewirtschaftung, Wartungskosten, Werbung, Veranstaltungen, Zinsen, Abschreibungen usw. Portalkosten werden hier ebenfalls eingerechnet. Wenn die Portalkosten nicht getrennt angegeben werden können (z.B. bei Munzinger) können sie in DBS-Frage 50 und 50.1 eingerechnet werden. |
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53 | Einmalige Investitionen | |||
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Einmalige Investitionen sind einmalige Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, für Baumaßnahmen, Möbel oder technische Ausstattung. Ausgaben zur Erwerbung von Medien müssen unter (50) eingetragen werden. | ||||
54 | Gesamtausgaben | |||
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Addition der Ausgaben unter (49) + (53). | ||||
55 | Ausgaben des Trägers für die Bibliothek | |||
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Hier sind die vom Unterhaltsträger bereitgestellten finanziellen Eigenmittel (ohne eigene Einnahmen und ohne Drittmittel) anzugeben, sowohl für die laufenden Ausgaben als auch für die Investitionen der Bibliothek. Bei mehreren Unterhaltsträgern werden die Mittel addiert. | ||||
56 | Drittmittel insgesamt | |||
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Hier geben Sie bitte alle Mittel (Fördermittel, Zuschüsse u.a.) als Ergebnis der Summe von (57) bis einschließlich (62) an. | ||||
57 | ... davon: Europäische Union | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hier sind die jeweiligen Fremd- und Fördermittel der genannten (Gebiets)-Körperschaften aufzuführen. |
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58 | ... davon: Bund | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hier sind die jeweiligen Fremd- und Fördermittel der genannten (Gebiets)-Körperschaften aufzuführen. |
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59 | ... davon: Land | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hier sind die jeweiligen Fremd- und Fördermittel der genannten (Gebiets)-Körperschaften aufzuführen. |
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60 | ... davon: Landkreis | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hier sind die jeweiligen Fremd- und Fördermittel der genannten (Gebiets)-Körperschaften aufzuführen. |
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61 | ... davon: Bistum/Landeskirche | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hier sind die jeweiligen Fremd- und Fördermittel der genannten (Gebiets)-Körperschaften aufzuführen. |
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62 | ... davon: Sonstige | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 56. Hierunter fallen z.B. Spenden und Sponsorenmittel von Unternehmen, Mäzenen und anderen privaten Einrichtungen. Sachspenden (Buchspenden) sind nicht in Geldwert umzurechnen und werden nicht gezählt. |
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63 | Eigene Einnahmen | |||
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Eigene Einnahmen werden erzielt aus: Bibliotheksbezogenen Benutzungsgebühren (Jahresentgelte), Säumnis- und Mahngebühren, Medienersatz, Einnahmen aus dem Verkauf ausgesonderter Medien (z.B. Bücherflohmarkt), Einnahmen aus anderen Leistungen (z.B. Gebühren für die Nutzung von Online-Diensten, Eintrittsgelder, Erlöse aus Vermietung und Verkauf. Spenden und Sponsorenmittel sind unter (62) anzugeben. | ||||
65 | Jährliche Benutzungsgebühren | |||
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Gebühren bzw. Entgelte, die Bibliotheksbenutzer jährlich zur Nutzung der Bibliothek und ihrer Dienstleistungen laut Gebührenordnung zu zahlen haben. | ||||
5 | 5. PERSONALKAPAZITÄT | |||
66 | Stellen laut Stellenplan | |||
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Hier werden alle im Stellenplan des Bibliotheksträgers aufgeführten Stellen der Bibliothek (Beamte, Angestellte, Arbeiter) aufgeführt. Auszubildende zählen hier nicht mit, sie werden in Frage (77) erfasst. Hier sind auch gebäudebezogene Stellen und Stellen von Mitarbeitern in der Freistellungsphase anzugeben. Umrechnung von Teilzeitstellen in Vollzeitstellen: Summe Wochenstunden / reguläre Wochenstundenzahl. | ||||
67 | Zahl der Beschäftigten (Personen) | |||
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Alle beim Bibliotheksträger fest Beschäftigten sind aufzuführen (ohne ehrenamtliches Personal). Hier ist gebäudebezogenes Personal (Hausmeister, Pförtner, Reinigungskräfte u.a.) mitzuzählen, nicht aber Mitarbeiter in der Freistellungsphase. Auszubildende zählen hier nicht mit, sie werden in Frage (77) erfasst. | ||||
68 | Personalkapazität aller Beschäftigten (VZÄ) | |||
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Erfasst wird der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres. Der Wert wird berechnet aus der Gesamtzahl der Wochenarbeitsstunden aller Personen,
die im Laufe des Berichtsjahres in der Bibliothek beschäftigt waren, dividiert durch die Regelarbeitszeit (gemäß Ihres Bundeslandes). Bei Ausfall oder Abwesenheit einer Person von mehr
als sechs Wochen kann ihr VZÄ-Wert anteilig gemindert werden. Hinweise zur Berechnung des VZÄ-Wertes finden Sie unter Punkt 3 dieser Erläuterung.
Gibt es unterschiedliche Regelarbeitszeiten in der Bibliothek (z.B. für Beamte, Angestellte oder gestuft nach Lebensalter), kann als Regelarbeitszeit der Wert eingesetzt werden, der für die Mehrzahl
der Beschäftigten gilt. Ehrenamtliches Personal und gebäudebezogenes Personal wird hier nicht mitgezählt. Auszubildende zählen hier ebenfalls nicht mit, sie werden in Frage (77) erfasst.
Hier wird also gezählt: (68) = Summe aus (69) bis (74). Berechnungsweg für Vollzeitäquivalente (VZÄ): 1. Jede ganze Stelle, die das ganze Jahr ohne Unterbrechung besetzt war, zählt 1 VZÄ. Jede halbe Stelle, die ohne Unterbrechung besetzt war, zählt 0,5 VZÄ. Hier ist keine Rechnung nötig. Beispiel: 2 ganze und eine halbe Stelle waren das ganze Jahr über besetzt: das ergibt 2,5 VZÄ. 2. Die Wochenarbeitsstunden der Stellen, die mit anderen Zeitanteilen ganzjährig durchgehend besetzt waren, werden addiert und durch die Regelarbeitszeit (gemäß Ihres Bundeslandes) geteilt. Beispiel: 1 Stelle mit 28 Wochenstunden und 3 Minijobs à 10 Wochenstunden waren ganzjährig besetzt. Summe: 58 Wochenstunden / 39 Stunden Regelarbeitszeit = 1,5 VZÄ. 3. Jede Stelle, die nicht durchgehend ganzjährig besetzt war, wird folgendermaßen in VZÄ umgerechnet: (Wochenarbeitszeit der beschäftigten Person / Regelarbeitszeit) * (Beschäftigungszeit (Monate)/12) = VZÄ. Beispiel: 1 MA war mit 19,25 Stunden/Woche vom 1. Januar bis zum 15. August beschäftigt: (19,25 Arbeitsstunden / 39 h Regelarbeitszeit ) * (7,5 Monate / 12) = 0,31 VZÄ 4. Die Werte werden addiert. Beispiel: 2,5 VZÄ + 1,5 VZÄ + 0,31 VZÄ = 4,31 VZÄ insgesamt im Berichtsjahr. Mit Hilfe des VZÄ-Rechners lassen sich alle benötigten Zahlen leicht ermitteln. Die VZÄ des ehrenamtlichen Personals und des nebenamtlichen Personals lassen sich alternativ über die Jahresarbeitsstunden ermitteln. Hierzu nutzen Sie bitte ebenfalls den VZÄ-Rechner. |
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69 | ... davon: Fachbibliothekare (VZÄ) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 68. Das sind in einer Bibliothek beschäftigte Personen, die eine Ausbildung im Bibliothekswesen und/oder in der Informationswissenschaft erhalten haben und deren Aufgaben eine solche Ausbildung erfordern, wie z.B. Diplombibliothekare, Diplom-Informationswirte, wissenschaftliche Bibliothekare, Mediendokumentare etc. Die Ausbildung muss formal absolviert sein. Die Angabe erfolgt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), zur Berechnung vgl. (68). |
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70 | ... davon: Fachangestellte/Bibliotheksassist. (VZÄ) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 68. Das sind in einer Bibliothek beschäftigte Personen, die eine entsprechende duale Ausbildung im Bibliothekswesen und/oder im Bereich der Archive und Dokumentationsstellen erhalten hat und deren Aufgaben eine solche Ausbildung erfordern. Die Ausbildung muss formal absolviert sein. Die Angabe erfolgt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), zur Berechnung vgl. (68). |
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72 | ... davon: Mitarb. aus Förderprogrammen (VZÄ) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 68. Das sind in der Bibliothek beschäftigte Kräfte mit zumeist zeitlich befristeter Anstellung bzw. ohne Anstellung, die z.B. aus Maßnahmen der Arbeitsverwaltung oder der Sozialämter wie Arbeit statt Sozialhilfe, 1-Euro-Jobs etc. mitfinanziert werden.Die Angabe erfolgt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), zur Berechnung vgl. (68). Eine FSJ-Kraft zählt pro Monat der Anwesenheit im Berichtsjahr 0,07 VZÄ. Bei 12 Monaten ergeben sich daraus 0,84 VZÄ, d.h. die verfügbare Arbeitskraft wird um die obligatorischen 1,5 Monate Seminarzeit gemindert. |
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74 | ... davon: sonstiges Personal (VZÄ) | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 68. Das sind alle übrigen Beschäftigten einer Bibliothek (ohne gebäudebezogenes Personal). Innerhalb dieser Kategorie werden die Beschäftigten erfasst, die z.B. im Sicherheits- oder Kantinendienst tätig sind. Innerhalb dieser Kategorie ist auch im bibliothekarischen Arbeitsbereich tätiges Personal zu zählen, das eine anderweitige fachliche Ausbildung außerhalb des Bibliothekswesens bzw. der Informationswissenschaft absolviert hat (vgl. (70)) und professionelle Arbeit in einer Bibliothek über eine längere Zeitspanne hinweg erledigt. Die Angabe erfolgt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), zur Berechnung vgl. (68). |
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75 | Ehrenamtliches Personal (Personen) | |||
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Hierzu zählen Personen mit und ohne spezielle Ausbildung, die nach Absprache in der Bibliothek tätig sind, aber in keinem Anstellungsverhältnis zum Bibliotheksträger bzw. in ihrer Tätigkeit für die Bibliothek auch zu keinem anderen Mittelgeber in einem Anstellungsverhältnis stehen. Sie versehen Bibliotheksaufgaben ohne Bezahlung, können aber eine Aufwandsentschädigung erhalten. | ||||
76 | Personalkapazität des ehrenamtl. Personals (VZÄ) | |||
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Anzugeben ist die Personalkapazität aller unter (75) aufgeführten Personen, die im Laufe des Berichtsjahres in der Bibliothek ehrenamtlich tätig waren. Dazu zählt auch die über die Öffnungsstunden hinausgehende Arbeitszeit, z.B. für Veranstaltungen. Die Angabe erfolgt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), zur Berechnung vgl. (68). Mit Hilfe des VZÄ-Rechners lassen sich alle benötigten Zahlen leicht ermitteln. Alternativ können die VZÄ mit folgender Formel ermittelt werden: 'Jahresarbeitsstunden aller Kräfte / 1598,0' Der Wert 1598,0 entspricht der Soll-Stundenzahl einer Normalarbeitskraft ermittelt durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt). |
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77 | Auszubildende (Personen) | |||
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Hierzu zählen ausschließlich Personen auf Ausbildungsplätzen in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Praktikanten sind hier nicht zu zählen. | ||||
78 | Fortbildungsstunden der Mitarbeiter | |||
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Unter Fortbildungsstunden, die normalerweise während der Dienstzeit anfallen, sind auch Fortbildungen an freien Tagen, Wochenenden und Feiertagen zu verstehen, soweit sie auf die Dienstzeiten angerechnet werden (auch E-Learning). Ausgenommen sind hier Fortbildungszeiten im Rahmen eines "Bundesfreiwilligendienst" - es handelt sich nicht um eine bibliotheksbezogene Fortbildung. Fahrzeiten sind grundsätzlich nicht mitzuzählen. | ||||
6 | 6. SERVICES / DIENSTLEISTUNGEN | |||
80 | Benutzerarbeitsplätze insgesamt | |||
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Sitzplätze mit oder ohne Ausstattung, die für Benutzer zum Lesen oder Arbeiten zur Verfügung stehen. Dies schließt Sitzplätze in Arbeitskabinen, in Gruppen- und Studienräumen sowie in den audiovisuellen und Kinderabteilungen der Bibliothek ein. Ausgenommen sind Sitzplätze in Sälen, Vortragsräumen und Auditorien, die für das Publikum besonderer Veranstaltungen vorgesehen sind. Ausgenommen sind weiterhin Bodenflächen, auf denen Benutzer sitzen können, sowie ähnliche formlose Sitzgelegenheiten (Stand: 31.12.). | ||||
81 | ... darunter: Computerarbeitsplätze einschließlich OPACs und Internetterminals | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 80. Ein Computerarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, der mit Einzelplatzcomputer, Netzwerk-Client oder Terminalcomputer ausgestattet ist. Hierzu zählen auch die Opac-Arbeitsplätze. Es werden ausschließlich die Computerplätze für Benutzer gezählt. In (81) sind die Internetterminals (82) enthalten. |
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82 | ... ... darunter: Internetterminals | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 80. Hier sind die den Benutzern zugänglichen Computerarbeitsplätze gezählt, die öffentlichen Zugang zum Internet bieten. Die Zahl ist in (80) und (81) enthalten. |
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83 | Bibliothekshomepage | |||
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Hierzu zählen auch Homepages und Webseiten, die Teil der Internetseiten der Gemeinde oder des Trägers sind. | ||||
85 | Internet-Angebot: WEB-OPAC / Internet-Katalog | |||
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Gemeint ist die Bereitstellung eines über Internet zugänglichen elektronischen Bestandsnachweises der Bibliotheksmedien, unabhängig davon, ob dieser auf einem eigenen Server oder bei einem anderen Netzanbieter gehostet wird. | ||||
86 | ... interaktive Funktionen | |||
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Gemeint ist die Bereitstellung von entsprechenden Servicefunktionen (Anmeldung, Vormerkung, Kontoabfrage u.ä.) auf der Bibliothekshomepage, die ein Bibliotheksbenutzer von Zuhause oder innerhalb der Bibliothek selbständig durchführen kann. | ||||
87 | ... Socialweb / Web 2.0 Angebote | |||
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Hierunter versteht man Applikationen wie Twitter, Facebook und Blogs, die zu einer direkten Kommunikation im Internet einladen. | ||||
88 | ... Auskunftsdienst per E-Mail | |||
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Gemeint ist die Bereitstellung von Dienstleistungen, bei der die Bibliothek per E-Mail eingehende Auskunfts- und Informationsfragen von Benutzern auch per E-Mail beantwortet. | ||||
89 | ... Virtuelle Bestände | |||
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Gemeint ist die Bereitstellung von Internet-Angeboten mit verschiedenen digital abgespeicherten Dokumenten (Aufsätze, Berichte, Bücher) oder erworbenen Datenbanken. | ||||
90 | ... Aktive Informationsdienste | |||
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Gemeint ist die Bereitstellung von elektronischen Dienstleistungen der Bibliothek, in der z.B. durch E-Mail, SMS, RSS-Feeds, Newsletter, E-Mail-Erinnerungen u.a. auf verschiedene Angebote wie z.B. Neuigkeiten, Veranstaltungen u.a. werbend hingewiesen wird. | ||||
91 | ... W-LAN Angebot | |||
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Bietet die Bibliothek W-LAN-Zugang zum Internet für die Benutzer an? | ||||
92 | Soziale Bibliotheksarbeit | |||
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Als solche gelten z.B. Dienste wie "Bücher auf Rädern" für Personen, die aufgrund vom Alter oder Krankheit die Bibliothek nicht besuchen können; die Versorgung von sozialen Einrichtungen, wie Heimen, Krankenhäusern und Gefängnissen mit Medien; das Bereitstellen von besonderen Beständen und Hilfsmitteln, wie Büchern in Blindenschrift oder technischen Lesehilfen. Solche Dienste müssen über eine lange Zeit hinweg regelmäßig angeboten und von einer nennenswerten Zahl von Personen genutzt werden. | ||||
93 | Anzahl der Kooperationspartner | |||
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Als Kooperation zählt die regelmäßige Zusammenarbeit der Bibliothek mit unterschiedlichen Partnern. Dafür tritt die Bibliothek mindestens 1 mal jährlich in Kontakt mit diesen Partnern. Die Ergebnisse der Kontaktgespräche sind protokolliert. Gezählt werden Kooperationen mit schriftlich oder mündlich getroffenen Verträgen oder Vereinbarungen. Hier sind auch Kooperationen mit Schulen und Kitas zu zählen. | ||||
93.1 | … darunter: schriftlich vereinbarte Kooperationen | |||
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Mehrere Kooperationen mit demselben Kooperationspartner werden nur einmal gezählt. | ||||
94 | Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen insgesamt | |||
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Anzugeben ist die Summe aller angebotenen Veranstaltungen einschließlich Online-Veranstaltungen aus (95) bis (99). | ||||
94.2 | … darunter: Online-Veranstaltungen | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Gemeint sind Veranstaltungen mit Interaktion zum Publikum (Live-Veranstaltungen) sowie Aufzeichnungen. Online-Veranstaltungen sind auch in den Fragen 95 bis 99 enthalten. | ||||
95 | ... davon: Einführungen in die Bibliotheksnutzung | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Gemeint sind Einführungen und Schulungen für Gruppen und Schulklassen, unabhängig von der Altersklasse. Dies kann in Form einer Führung oder einer sonstigen Veranstaltung geschehen. E-Medien-Sprechstunden sind hier mit zu zählen. |
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96 | ... davon: für Kinder und Jugendliche | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Gemeint sind alle Arten von Veranstaltungen für die Altersgruppe von 2-17 Jahren, die von der Bibliothek in eigener Regie oder zusammen mit anderen Initiatoren durchgeführt wurden. Einführungen in die Bibliotheksbenutzung sind nicht hier sondern unter (95) zu zählen. |
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97 | ... davon: für Erwachsene | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Gemeint sind alle Arten von Veranstaltungen für Erwachsene ab 18 Jahren, die von der Bibliothek in eigener Regie oder zusammen mit anderen Initiatoren durchgeführt wurden. Einführungen in die Bibliotheksbenutzung sind nicht hier sondern unter (95) zu zählen. |
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98 | ... davon: Ausstellungen | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Als Ausstellungen gelten konzeptionell durchdachte und inhaltlich strukturierte Zusammenstellungen von Medien und anderen Exponaten, deren Bestandteile für die Dauer der Präsentation nicht entleihbar sind;üblicherweise sollten Ausstellungen pressemäßig vor- und nachbereitet werden und in der Regel mit einer Eröffnung verbunden sein. Hierzu zählen eigenständige Ausstellungen oder Ausstellungen unter Mitwirkung der Bibliothek in den eigenen Räumen oder außerhalb. Reine kurzfristig oder spontane zusammengestellte Medienpräsentationen in der Bibliothek zählen nicht als Ausstellung. |
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99 | ... davon: Sonstige | |||
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Diese Frage bezieht sich auf Frage 94. Das sind Veranstaltungen aller Art, die sich sowohl an Kinder und/oder Jugendliche als auch Erwachsene richten. |
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99.1 | Anzahl der Besuche bei Veranstaltungen, Führungen, Ausstellungen | |||
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Diese Frage bezieht sich *nicht* auf Frage 99. Anzugeben ist die Gesamtsumme der Besuche aller Veranstaltungen, Führungen und Ausstellungseröffnungen. |
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99.2 | … davon: Besuche an Online-Veranstaltungen (nur Live-Veranstaltungen) | |||
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Bei Besuchen von Online-Veranstaltungen können die teilnehmenden Personen gezählt werden. Klicks von Aufzeichnungen werden nicht gezählt. | ||||
100 | Schulbibliothekarische Dienstleistungen (Anzahl der betreuten Einrichtungen) | |||
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Es wird die Anzahl der betreuten Einrichtungen angegeben. Unter schulbibliothekarischen Dienstleistungen ist die organisatorische und beratende Unterstützung von Schulen bzgl. Schulbibliotheken, Bücherecken in Schulen etc., ggf. auch Einkauf und Einarbeitung von Medien für Schulbibliotheken zu verstehen. Zum eigenen System gehörende Schulbibliotheks-Zweigstellen sind hier nicht zu zählen, ihre Daten sind in Frage 500 – 528 zu erfassen. Werden von einer ÖB Verbund-Schulbibliotheken organisiert (Definition s. FAQ Schulbibliotheken), ist zusätzlich die Fragengruppe 550ff auszufüllen. | ||||
101 | Betreuung von Verwaltungsbibliotheken | |||
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Bemerkung: meint die Betreuung einer nichtöffentlichen Bibliothek des gleichen Trägers, z.B. Museums-, Archiv-, Verwaltungsbibliothek, oder die organisatorische, beratende Unterstützung solcher Bibliotheken. Gezählt wird die Anzahl der betreuten Einrichtungen, nicht jede einzelne Leistung. | ||||
102 | Sonstige vertraglich geregelte Dienstleistungen | |||
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Z.B. Organisation von Schulbuchverleih, Touristikinformation, Theaterkartenverkauf. Es wird nur die Anzahl der Institutionen gezählt, mit denen ein Vertrag geschlossen wurde. Dienstleistungen für Schulbibliotheken werden nicht hier, sondern unter 100 und in Fragengruppe 550 ff aufgeführt. | ||||
103 | RFID-Verbuchung | |||
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104 | Stellen Sie mobile Endgeräte zur Verfügung? | |||
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Hierunter fallen z.B. E-Book-Reader, Tablets, Ting- oder tiptoi-Stifte. | ||||
199 | Anmerkungen | |||
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7 | PATIENTENBIBLIOTHEKEN | |||
200 | Teil eines Klinikverbundes | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn mehrere Krankenhäuser denselben Rechtsträger (z.B. in Form einer Stiftung, GmbH, Trägergesellschaft etc.) oder einen Besorgungsvertrag haben. Mit NEIN ist zu antworten, wenn das Krankenhaus einen eigenen Rechtsträger hat oder nur einzelne Fachbereiche zusammen arbeiten. | ||||
201 | ... Zahl der Krankenhäuser im Verbund | |||
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Gesamtzahl der Krankenhäuser, die unter einem Rechtsträger oder Besorgungsvertrag zusammen geschlossen sind. | ||||
202 | ... Zahl der Patientenbibliotheken im Verbund | |||
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Gesamtzahl der im Verbund vorhandenen Patientenbibliotheken. | ||||
203 | Anzahl der Betten des Krankenhauses | |||
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Gesamtzahl aller im Krankenhaus vorhandenen Betten, nicht nur der betreuten Betten. | ||||
204 | Anzahl der ambulant behandelten Patienten | |||
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Hierzu zählen alle Patienten, die ohne stationäre Einweisung das Krankenhaus selbst aufsuchen, z.B. Patienten der physikalischen Therapie oder Patienten von im Krankenhaus stattfindenden Sprechstunden sowie Notfallpatienten. | ||||
205 | Wagenausleihe | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn üblicherweise Wagenausleihe im Krankenhaus durchgeführt wird. | ||||
206 | Anzahl der wöchentlichen Wagenausleihstunden | |||
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Summe der Wagenausleihstunden pro Woche. Fahren mehrere Buchwagen, wird die Anzahl der Stunden aller eingesetzten Wagen addiert, auch wenn sie zeitgleich fahren. | ||||
207 | Laptop-Einsatz auf Stationen (z.B. EDV-Ausleihe) | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn im Krankenhaus mit Hilfe von mobilen Computern (Laptops etc.) eine EDV-gesteuerte Ausleihe am Bücherwagen durchgeführt wird. | ||||
208 | Ausleihe von Abspielgeräten (Hardware) | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn in der Patientenbibliothek elektronische Abspielgeräte entleihbar sind bzw. in den Stationen am Bücherwagen entliehen werden können | ||||
209 | Medizinische Fachbibliothek vorhanden | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn für Ärzte, Verwaltung und Pflegepersonal im Krankenhaus eine eigene Bibliothek mit Fachliteratur (z.B. auch Lehrbuchsammlungen) vorgehalten wird | ||||
210 | Kombinierte Fach- und Patientenbibliothek vorhanden | |||
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Mit JA ist zu antworten, wenn die medizinische Fachbibliothek und die Patientenbibliothek räumlich gemeinsam untergebracht sind, organisatorisch eine Einheit bilden und vom gleichen Personal betreut werden. | ||||
8 | FAHRBIBLIOTHEKEN | |||
300 | Zahl der Fahrzeuge | |||
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Gesamtzahl der als Büchereibusse im regelmäßigen Einsatz befindlichen Fahrzeuge (unterschiedlichen Typs oder Größe). | ||||
301 | Für mehrere Gemeinden tätig | |||
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Falls JA, bitte auch Frage (302) beantworten. Mit JA ist zu antworten, wenn die Fahrbibliothek mehr als eine Kommune bzw. Stadt anfährt und mit Medien versorgt. | ||||
302 | Zahl der Haltepunkte | |||
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Gesamtzahl aller Haltestellen der Fahrbibliothek, die innerhalb eines regelmäßigen Fahrturnus von einem Bücherbus oder mehreren Fahrzeugen angefahren werden. | ||||
303 | Fahrplanturnus in Tagen | |||
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Bei einem wöchentlichen Turnus ist anzugeben 7, bei einem vierzehntägigen Turnus 14, bei einem dreiwöchentlichen Turnus 21 usw. Ist der Turnus nicht in ganzen Tagen auszudrücken (z.B. zweimal in der Woche = 3,5 Tage), bitte auf ganze Tage auf- bzw. abrunden. Bei wechselndem Turnus ist der häufigste Turnus anzugeben. | ||||
304 | Öffnungsstunden pro Woche | |||
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Hier ist die durchschnittliche Regelöffnungszeit der Fahrbibliothek pro Woche anzugeben, d.h. die Gesamtstundenzahl, die sich aus den Öffnungszeiten des Bücherbusses bzw. aller Fahrzeuge an den Haltepunkten innerhalb einer Woche errechnet. | ||||
305 | Bestand in Medieneinh. insges. | |||
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Anzugeben ist der Gesamtmedienbestand aller Bücherbusse, sofern die Medien in einem eigenen bzw. gesonderten Fahrbibliotheksmagazin aufbewahrt werden. Ist kein eigenes Magazin vorhanden, d.h. wird der Fahrbibliotheksbestand regelmäßig aus dem größeren Bestand z.B. einer Hauptstelle bzw. Zentralbibliothek bestückt, ist hier 0 (Null) einzutragen. | ||||
307 | Entleihungen in Medieneinheiten insgesamt | |||
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Anzugeben sind die Gesamtentleihungen aller Büchereibusse. | ||||
9 | MUSIKBIBLIOTHEKEN | |||
400 | Noten - Bestand | |||
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401 | Noten - Entleihungen | |||
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402 | Bücher (Sekundärlit. Musik) - Bestand | |||
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403 | Bücher (Sekundärlit. Musik) - Entleihungen | |||
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404 | Musik-CDs - Bestand | |||
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405 | Musik-CDs - Entleihungen | |||
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406 | Musik-Kassetten - Bestand | |||
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407 | Musik-Kassetten - Entleihungen | |||
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408 | Schallplatten (Vinyl) - Bestand | |||
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409 | Schallplatten (Vinyl) - Entleihungen | |||
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410 | Musik-Videos (VHS) - Bestand | |||
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411 | Musik-Videos (VHS) - Entleihungen | |||
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412 | Musik-DVDs - Bestand | |||
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413 | Musik-DVDs - Entleihungen | |||
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414 | Musik-Zeitschriften - Bestand | |||
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415 | Musik-Zeitschriften - Entleihungen | |||
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416 | Sonstige - Bestand | |||
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Hier werden Medienkombinationen, Hörbücher und Datenträger gezählt. | ||||
417 | Sonstige - Entleihungen | |||
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Hier werden die Entleihungen der Medienkombinationen, Hörbücher und Datenträger gezählt. | ||||
418 | BESTAND insgesamt (Summe 400,...,416) | |||
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419 | ENTLEIHUNGEN insgesamt (Summe 401,...,417) | |||
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420 | Abspielungen von Tonträgern | |||
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421 | Ausgaben für Erwerbung | |||
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10 | Schulbibliotheken | |||
Dieser Abschnitt ist nur für Schulbibliotheken auszufüllen, die zum eigenen Bibliothekssystem gehören (NICHT: selbständige Schulbibliotheken oder Verbund-Schulbibliotheken). Doppelerfassung über einen zusätzlichen Fragebogen ist in jedem Fall zu vermeiden. Für kombinierte ÖB/Schulbibliotheken ist nur der Schulbibliotheksanteil einzutragen. Bei Bibliothekssystemen mit mehreren Schulbibliothekszweigstellen bzw. kombinierten ÖB/Schulbibliotheken sind die Daten zu aggregieren. | ||||
500 | Zahl der zugeordneten Schulen | |||
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Die Anzahl der Schulen kann z.B. bei Schulzentren höher sein als die Anzahl der Bibliotheken. | ||||
501 | … darunter Primarstufe | |||
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502 | … darunter Sekundarstufe I | |||
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503 | … darunter Sekundarstufe II | |||
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504 | … darunter Berufliche Schulen | |||
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505 | Anzahl der Schulangehörigen | |||
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Gezählt werden Lehrkräfte, weiteres schulisches Personal (Mitarbeiter der Schule, auch im pädagogischen, sozialen, therapeutischen und diagnostischen Bereich) und Schüler einer Schule. Die Anzahl kann im Schulsekretariat erfragt werden. | ||||
506 | Gesamtzahl Schüler | |||
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Zahl der Schüler an den unter Nr. 500 gezählten Schulen. Stichtag ist der 31.12. | ||||
507 | Gesamtzahl Lehrer | |||
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Zahl der Lehrer an den unter Nr. 500 gezählten Schulen. Stichtag ist der 31.12. | ||||
508 | Publikumsfläche gesamt (m²) | |||
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Alle dem Publikum zugänglichen Flächen für Bibliotheksfunktionen, z.B. Garderobe, Cafeteria, Freihandmagazin, Lesesaal, Veranstaltungsräume. Nicht zu zählen sind hier Flächen eines dem Publikum unzugänglichen Magazins, Büroflächen u.ä. | ||||
509 | Jahresöffnungsstunden | |||
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Gesamtzahl der Öffnungsstunden aller Bibliothekseinrichtungen an allen Öffnungstagen im Berichtsjahr (besondere Schließzeiten sind heraus zu rechnen). | ||||
510 | Besuche im Berichtsjahr | |||
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Als Zähleinheit gilt hier der tatsächliche Bibliotheksbesuch, d.h. wenn ein und dieselbe Person z.B. dreimal am Tag das Bibliotheksgebäude betritt, ist für sie der Zählwert 3 einzutragen. Die Ermittlung kann durch Stichprobenzählung oder durch Zählapparate erfolgen. Ein Besuch liegt auch vor, wenn die Außenrückgabe benutzt wurde. Die Besuche bei Veranstaltungen (DBS 527) sind eine Teilsumme von DBS 510. | ||||
511 | Printmedien insgesamt - Bestand | |||
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Gezählt werden die Freihandexemplare aller Printmedien (Sachliteratur, Belletristik, Kinder- und Jugendliteratur, Zeitschriftenhefte in Printform u.ä.). Es wird jeweils die physische Einheit gezählt. Medienkombinationen werden unter 514 gezählt. | ||||
512 | … darunter Lehrmittel | |||
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Wenn die Schulbibliothek auch die Lehrmittelbibliothek (Schulbücher für Schüler) umfasst, wird hier die Anzahl dieser Medien in Medieneinheiten angegeben. | ||||
513 | Printmedien insgesamt - Entleihungen | |||
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Als Entleihungen zählen alle im Laufe des Berichtsjahres in der Bibliothek protokollierten Entleihungen an Benutzer. Fristverlängerungen auf Antrag des Benutzers zählen ebenfalls als Entleihungen. Der Benutzerantrag kann mündlich (ggf. unter Vorlage der Medien), schriftlich, telefonisch oder auch elektronisch, über das Internet, erfolgen. Verlängerungen, die vom Benutzer selbst im Bibliothekssystem durchgeführt werden, sind hier ebenfalls zu zählen. Bei Gesamtkontoverlängerungen werden die einzelnen Medien gezählt. Die Zahl der ggf. vom EDV-System veranlassten automatischen Verlängerungen darf nicht bei den Entleihungen enthalten sein. Zu den inhaltlichen Definitionen vgl. (17) und (18). Addiert werden die Entleihungen von Freihandexemplaren wie Bücher, gebundene Zeitschriftenbände und Zeitschriftenhefte, nicht aber Entleihungen aus dem evtl. vorhandenen Magazinbestand. Es wird jeweils die Entleihung von physischen Einheiten gezählt. Entleihungen von Medienkombinationen werden unter 515 gezählt. | ||||
514 | Non-Prints und Sonstiges - Bestand | |||
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Hierzu zählen:
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515 | Non-Prints und Sonstiges - Entleihungen | |||
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Gesamtsumme aller Entleihungen, der unter 514 gezählten Medien und Materialien. Entleihungen nach physischen Einheiten. | ||||
516 | Einsatz von Bibliothekssoftware? | |||
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Mit ja ist zu antworten, wenn mindestens die Verbuchung der Medienausleihe über EDV ausgeführt wird. | ||||
517 | Zugang zu E-Medien? | |||
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Bietet die Schulbibliothek beispielsweise E-Books, die Onleihe oder lizenzierte Datenbanken wie Munzinger an, ist mit ja zu antworten. | ||||
518 | Anzahl Arbeitsplätze mit Internet | |||
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Hier sind die den Benutzern zugänglichen Computerarbeitsplätze gezählt, die Zugang zum Internet bieten. | ||||
519 | Gesamtzahl der Beschäftigten in der Schulbibliothek (Personen) | |||
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Alle beim Bibliotheksträger fest Beschäftigten, die in der Schulbibliothek eingesetzt werden, sind hier (ohne ehrenamtliches Personal) aufzuführen. | ||||
520 | … darunter: Beschäftigte mit bibliotheksfachlicher Ausbildung (VZÄ) | |||
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Zu zählen ist hier angestelltes, bezahltes Personal wie z.B. Bibliothekare, Fachwirte oder Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste. Mit Hilfe des VZÄ-Rechners lassen sich alle benötigten Zahlen leicht ermitteln. | ||||
521 | … darunter: Beschäftigte mit pädagogischer Ausbildung (VZÄ) | |||
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Hier sind Lehrer, Medienpädagogen etc. zu zählen. | ||||
522 | Ehrenamtliches Personal (Personen) | |||
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Hierzu zählen Personen mit und ohne spezielle Ausbildung, die nach Absprache in der Bibliothek tätig sind. Sie versehen Bibliotheksaufgaben ohne Bezahlung, können aber eine Aufwandsentschädigung erhalten. | ||||
523 | Insgesamt pro Woche verfügbare Arbeitsstunden im Durchschnitt, bezogen auf bezahltes und unbezahltes Personal | |||
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524 | Bibliothekspädagogische Angebote & Veranstaltungen insgesamt | |||
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Gezählt wird hier die Anzahl aller bibliothekspädagogischen Angebote und Veranstaltungen, die von der Bibliothek im Berichtsjahr durchgeführt wurden. | ||||
525 | … darunter: Veranstaltungen zur Bibliotheksnutzung | |||
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Ziel der hier gezählten Veranstaltungen ist das zielgruppenspezifische Bekanntmachen mit den Räumlichkeiten und Medienangeboten. | ||||
526 | … darunter: Veranstaltungen zur Leseförderung und Medienkompetenz | |||
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Hierunter fallen z.B. Autorenlesungen, Vorleseaktionen, Bilderbuchkino, Kindertheater, Kamishibai; Buchvorstellungen, Recherchetrainings, Coding-Projekte, MakerSpace-Aktionen, Internet-Führerschein, Tablet-Workshops, usw. | ||||
527 | Anzahl der Besuche bei bibliothekspädagogischen Angeboten & Veranstaltungen insgesamt | |||
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Anzugeben ist die Gesamtsumme der Besuche aller Veranstaltungen, Führungen etc. | ||||
528 | Ausgaben für Erwerbung (inkl. Einband und Lizenzen) | |||
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Ausgaben für Erwerbung von Medieneinheiten einschließlich der Aufwendungen für die laufenden Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (print und virtuell), Einband und den Erwerb von Lizenzen, inklusive Datenbanken. Sollten Portalkosten vorhanden sein, sind sie grundsätzlich in DBS-Frage 52 zu zählen. | ||||
11 | Schulbibliothekarische Dienstleistungen für Verbund-Schulbibliotheken | |||
550 | Anzahl im Verbund organisierter Schulbibliotheken | |||
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Die hier eingetragene Anzahl kann niedriger sein als die Anzahl in Frage Nr. 100, denn dort zählen auch Schulen, für die z.B. eine Beratung zum Thema Schulbibliothek stattgefunden hat ohne dass ein Kooperationsvertrag vorliegt. Definition zu Verbund-Schulbibliotheken: Schulbibliotheken, die eine vertraglich geregelte Unterstützung erhalten – z. B. in Form von Etat, EDV und/oder Personal, aber kein integrativer Bestandteil eines Bibliothekssystems sind, werden als Verbund-Schulbibliotheken bezeichnet. Ihre Organisation liegt oft in der Hand einer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle, meist innerhalb einer Öffentlichen Bibliothek, z. T. auch bei anderen Institutionen (z. B. Medienzentrum, Schulamt). |
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551 | Grundlegende Beratung | |||
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Diese bietet die organisierende ÖB und gilt ebenso für die Fragen 552 bis 557. | ||||
552 | Personal für Öffnung und/oder Veranstaltungen | |||
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553 | Medienetat | |||
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554 | Hilfen beim Bestandsaufbau / Zentrale Medieneinarbeitung | |||
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555 | EDV (z. B. Bereitstellung der Bibliothekssoftware / eines Online-Katalogs) | |||
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556 | Bereitstellung von Klassensätzen | |||
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557 | Ausleihbares Angebot (Medienkisten, Bücher-Rucksäcke etc.) | |||
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